Bava Batra — Blatt 30b

1daß das Grundstück meines ist und du es von mir nicht gekauft hast; fort, ich habe mit dir nichts zu tun. Hierauf entschied Raba, er habe recht.

2Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Was suchst du auf diesem Grundstücke? Dieser erwiderte: Ich habe es von jenem gekauft und die Ersitzungsjahre genießbraucht. Der andere entgegnete: Jener ist ein Räuber.

3Dieser erwiderte: Ich habe Zeugen, daß ich zu dir kam, es mit dir beriet und du zu mir gesagt hast, daß ich gehen und es kaufen soll. Der andere entgegnete: Jeder andere war mir lieber, denn jener war schlimmer. Hierauf entschied Raba, er habe recht. –

4Also nach Admon? Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand Anspruch auf ein Feld erhebt und er selbst als Zeuge unterschrieben ist, so war ihm, wie Admon sagt, der andere lieber, denn der erste war schlimmer als dieser; die Weisen sagen, er habe seinen Anspruch verloren. –

5Du kannst auch sagen, er vertrete die Ansicht der Rabbanan, denn in jenem Falle hat er eine Handlung begangen, hierbei aber waren es nur Worte, und es kommt vor, daß jemand etwas beiläufig spricht.

6Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Was suchst du auf diesem Grundstücke? Dieser erwiderte: Ich habe es von jenem gekauft und die Ersitzungsjahre genießbraucht. Der andere entgegnete: Jener ist ein Räuber. Dieser erwiderte: Ich habe Zeugen, daß du abends zu mir gekommen bist und verlangt hast, es dir zu verkaufen. Der andere entgegnete: Ich wollte mein Recht kaufen. Hierauf entschied Raba, ein Mensch pflege sein Recht zu kaufen.

7Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Was suchst du auf diesem Grundstücke? Dieser erwiderte: Ich habe es von jenem gekauft und die Ersitzungsjahre genießbraucht. Der andere entgegnete: Ich habe einen Schein, daß ich es von ihm vor vier Jahren gekauft habe.

8Dieser erwiderte: Du glaubst wohl, daß ich unter ‘Ersitzungsjahre’ drei Jahre verstehe, ich verstehe unter ‘Ersitzungsjahre’ viele Jahre. Hierauf entschied Raba, die Leute pflegen viele Jahre mit ‘Ersitzungsjahre’ zu bezeichnen.

9Dies gilt jedoch nur von dem Falle, wenn er es sieben Jahre genießbraucht hat, wo die Ersitzung des einen älter ist als der Schein des anderen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.