Bava Batra — Blatt 56a

1wenn in dasselbe Gebiet, schuldig, und wenn in zwei verschiedene Gebiete, frei.

2Rabba sagte: Dies nur, wenn dazwischen ein zum Opfer verpflichtendes Gebiet liegt, nicht aber, wenn ein Neutralgebiet. Abajje sagte: Auch wenn ein Neutralgebiet, nicht aber, wenn nur eine Latte. Raba sagte: Auch wenn eine Latte.

3Raba vertritt hierbei eine Ansicht, denn Raba sagte: die Gebietsbestimmungen beim Šabbathgesetze gleichen den Gebietsbestimmungen bei der Scheidung. –

4Wie ist es, wenn da weder ein Rain noch Epheu vorhanden ist? R. Marinus erklärte in dessen Namen: Alles, was seinen Namen trägt. – Zum Beispiel? R. Papa erwiderte: Wenn man es nennt ‘das Brunnengebiet des N.’

5R. Aḥa b. A͑vja saß vor R. Asi und trug im Namen des R. Asi b. Ḥanina vor: Der Epheu gilt als Teilung bei den Gütern eines Proselyten. –

6Was ist Epheu? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Womit Jekošua͑ den Jisraéliten das Land abgrenzte.

7Ferner sagte R. Jehuda im Namen Rabhs: Jehošua͑ zählte nur die an den Grenzen liegenden Städte auf.

8R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Alles, was der Heilige, gepriesen sei er, Moše zeigte, unterliegt dem Gesetze von der Verzehntung. –

9Was schließt dies aus? – Dies schließt Qeni, Qenizi und Qadmoni aus. Es wird gelehrt: R. Meír erklärte: Nabatäa, Arabien und Salamis. R. Jehuda erklärte: Der Berg Sei͑r, A͑mmon und Moáb. R. Šimo͑n erklärte: A͑rdisqis, Asien Und Spanien.

10WENN ZWEI BEKUNDET HABEN, ER HABE ESDREI JAHRE GENIESSBRAUCHT, UND ALS FALSCHZEUGEN ÜBERFÜHRT WERDEN, SO MÜSSEN SIE ALLES BEZAHLEN; WENN ZWEI ÜBER DAS ERSTE, ZWEI ÜBER DAS ZWEITE UND ZWEI ÜBER DAS DRITTE,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.