Bava Batra — Blatt 55b
1der öffentliche Weg, der Privatweg, der öffentliche Steg und der im Sommer in der Regenzeit benutzte Privatsteg. –
2Wieso bei der Unreinheit? – Wir haben gelernt: Wenn jemand in der Regenzeit in einem Tale war, auf dessen einem Felde Unreines sich befindet, und sagt, er sei zwar in diesem Tale umhergegangen, wisse aber nicht, ob er auf jener Stelle war oder nicht, so ist er nach R. Elie͑zer rein und nach den Weisen unrein.
3R. Elie͑zer sagte nämlich, bei einem Zweifel des Hineingehens sei er rein und bei einem Zweifel der Berührung mit dem Unreinen sei er unrein.
4Dies gilt aber nicht beim Šabbathgesetze.
5Raba aber sagt, auch beim Šabbathgesetze. Es wird nämlich gelehrt: Wer [etwas im Quantum] einer halben Dörrfeige auf öffentliches Gebiet hinausgetragen und da niedergelegt hat, dann wiederum [im Quantum] einer halben Dörrfeige hinausgetragen und da niedergelegt hat, ist, wenn bei einem Entfallen schuldig, und wenn bei zweimaligem Entfallen frei.
6R. Jose sagt, auch bei einem Entfallen sei er,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.