Bava Batra — Blatt 68b
1nach dem aber, der Grenzmesser erklärt, [ist ja einzuwenden:] der erste Autor spricht von Gärten, und R. Šimo͑n b. Gamliél entgegnet ihm hinsichtlich des Grenzmessers!? – Du glaubst, unter ‘bewässerte Anlagen’ seien die Gärten zu verstehen, nein, unter ‘bewässerte Anlagen’ sind die umliegenden Wiesen zu verstehen, denn es heißt: und Wasser über die Fluren sendet; der Grenzmesser aber ist nicht mitverkauft, und hierzu sagt R. Šimo͑n b. Gamliél, auch der Grenzmesser sei mitverkauft. –
2Komm und höre: R. Jehuda sagt, der Synter sei nicht mitverkauft, der Anqolmos sei mitverkauft; wenn nun Anqolmos ein Mensch ist, so ist ja auch Synter ein Mensch!? – Wieso denn, eines so und das andere anders. –
3Wieso kannst du es so erklären, im Schlußsatze lehrt er ja: nicht aber den Anhang, die Umgegend, die dieser zugewandten Wälder und die Gehege für Tiere, Geflügel und Fische. Anhang erklärten wir: Abgetrenntes, und Abgetrenntes erklärte R. Abba: das Abgetrennte der Wiesen. Also nur das Abgetrennte der Wiesen ist nicht mitverkauft, wohl aber die Wiesen selbst!? –
4Wende es um: R. Jehuda sagt, der Synter sei mitverkauft, der Anqolmos sei nicht mitverkauft. –
5Wieso kannst du sagen, R. Jehuda sei der Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél, R. Jehuda ist ja der Ansicht der Rabbanan, denn der Schlußsatz lehrt: nicht aber den Anhang und die Umgegend, und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, wer eine Stadt verkauft hat, habe die Umgegend mitverkauft!? –
6R. Jehuda ist seiner Ansicht in der einen Hinsicht und streitet gegen ihn in der anderen Hinsicht.
7«Und die Gehege für Tiere, Geflügel und Fische.» Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Hat sie eine Umgegend, so ist diese nicht mitverkauft; hat sie einen Anteil am Meere, einen Anteil am Festlande, oder Gehege für Tiere, Geflügel und Fische, so sind diese mitverkauft!? –
8Das ist kein Widerspruch; eines in dem Falle, wenn sie den Eingang nach einwärts haben, und eines in dem Falle, wenn sie den Eingang nach auswärts haben. – Er lehrt ja aber: nicht die dieser zugewandten Wälder!? – Lies: nicht die von dieser abgewandten Wälder.
9WER EIN FELD VERKAUFT HAT, HAT AUCH DIE DAZU GEHÖRIGEN STEINE MITVERKAUFT, EBENSO AUCH DIE ZUM WEINBERGE NÖTIGEN ROHRSTÄBE; FERNER AUCH DAS AM BODEN HAFTENDE GETREIDE, DAS ROHRGEBÜSCH, DAS KEINE FLÄCHE VON EINEM VIERTEL[KAB AUSSAAT] EINNIMMT, DIE NICHT MIT LEHM HERGERICHTETE WÄCHTERHÜTTE, DEN NOCH UNGEPFROPFTEN JOHANNISBROTBAUMUND DIE JUNGFRÄULICHE SYKOMORE.
10ER HAT ABER NICHT MITVERKAUFT DIE NICHT DAZU GEHÖRIGEN STEINE, NICHT DIE ZUM WEINBERGE NICHT NÖTIGEN ROHRSTÄBE UND NICHT DAS VOM BODEN GETRENNTE GETREIDE. WENN ER ABER ZU IHM GESAGT HAT: ES UND ALLES, WAS SICH DARIN BEFINDET, SO IST DIES ALLES MIT VERKAUFT. OB SO ODER SO HAT ER NICHT MITVERKAUFT DAS ROHRGEBÜSCH, DAS EINE FLÄCHE VON EINEM VIERTEL[KAB AUSSAAT] EINNIMMT, DIE MIT LEHM HERGERICHTETE WÄCHTERHÜTTE, DEN GEPFROPFTEN JOHANNISBROTBAUM UND DEN SYKOMORENSTAMM.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.