Bava Batra — Blatt 69a
1GEMARA. Welche sind die dazu gehörigen Steine? – Hier erklärten sie: die Garbensteine. U͑la erklärte: die Steine, die für die Steinwand auf gereiht sind. – R. Ḥija lehrte ja aber: die Steine, die für die Steinwand zusammengehäuft sind!? – Lies: aufgereiht.
2«Hier erklärten sie: die Garbensteine.» Nach R. Meír, wenn sie zugerichtet sind, auch wenn sie da nicht liegen; nach den Rabbanan, nur wenn sie da liegen.
3Nach U͑la aber, welcher erklärt: Steine, die für die Steinwand aufgereiht sind, gilt dies nach R. Meír, wenn sie zugerichtet sind, auch wenn sie nicht aufgereiht sind, und nach den Rabbanan nur dann, wenn sie aufgereiht sind.
4EBENSO AUCH DIE ZUM WEINBERGE NÖTIGEN ROHRSTÄBE. Wie kommen da Rohrstäbe!? In der Schule R. Jannajs erklärten sie: Die geglätteten Stäbe, die man unter die Weinstöcke aufstellt. Nach R. Meír, wenn sie geglättet sind, auch wenn sie nicht aufgestellt sind, und nach den Rabbanan nur dann, wenn sie aufgestellt sind.
5DAS AM BODEN HAFTENDE GETREIDE. Selbst wenn es zur Ernte herangereift ist. DAS ROHRGEBÜSCH, DAS KEINE FLÄCHE VON EINEM VIERTEL[KAB AUSSAAT] EINNIMMT. Selbst wenn [das Rohr] stark ist.
6DIE NICHT MIT LEHM HERGERICHTETE WÄCHTERHÜTTE. Selbst wenn sie nicht am Boden befestigt ist. DEN NOCH UNGEPFROPFTEN JOHANNISBROTBAUM UND DIE JUNGFRÄULICHE SYKOMORE. Selbst wenn sie stark sind.
7ER HAT ABER NICHT MITVERKAUFT DIE NICHT DAZU GEHÖRIGEN STEINE. Nach R. Meír, wenn sie nicht zugerichtet sind, und nach den Rabbanan, wenn sie nicht niedergelegt sind.
8Nach U͑la aber, welcher erklärt: Steine, die für die Steinwand aufgereiht sind, gilt dies nach R. Meír, wenn sie nicht zugerichtet sind, und nach den Rabbanan, wenn sie nicht aufgereiht sind.
9NICHT DIE ZUM WEINBERGE NICHT NÖTIGEN ROHRSTÄBE. Nach R. Meír, wenn sie nicht geglättet sind, und nach den Rabbanan, wenn sie nicht aufgestellt sind. UND NICHT DAS VOM BODEN GEPFLÜCKTE GETREIDE. Selbst wenn es noch [des Bodens] benötigt.
10NICHT DAS ROHRGEBÜSCH, DAS EINE FLÄCHE VON EINEM VIERTEL[KAB AUSSAAT] EINNIMMT. Selbst wenn [das Rohr] dünn ist. R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Nicht nur ein Rohrgebüsch, sondern auch ein kleines Spezereienbeet, das aber einen besonderen Namen trägt, ist nicht mitverkauft. Dies jedoch nur dann, wenn man es ‘Rosenbeet des N.’ nennt.
11DIE MIT LEHM HERGERICHTETE WÄCHTERHÜTTE. Selbst wenn sie am Boden befestigt ist. (DEN GEPFROPFTEN JOHANNISBROTBAUM UND DEN SYKOMORENSTAMM. Selbst wenn sie klein sind.)
12R. Elea͑zar fragte: Wie verhält es sich mit den Türrahmen? Sind sie mit Lehm befestigt, so ist es nicht fraglich, denn sie sind ja befestigt, fraglich ist es nur, wie es denn sei, wenn sie mit Pflöcken angeheftet sind. – Dies bleibt unentschieden.
13R. Zera fragte: Wie verhält es sich mit den Fensterrahmen; sagen wir, sie dienen nur zur Verzierung, oder aber gehören sie [zum Hause], da sie befestigt sind? – Dies bleibt unentschieden.
14R. Jirmeja fragte: Wie verhält es sich mit dem Rahmen der Bettfüße? Wird er mit [dem Bette] zusammen bewegt, so ist dies nicht fraglich, fraglich ist es nur, wie es denn sei, wenn er nicht mitbewegt wird? – Dies bleibt unentschieden.
15DEN GEPFROPFTEN JOHANNISBROTBAUM UND DEN SYKOMORENSTAMM.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.