Bava Batra — Blatt 6b

1so darf dieser die Vorsprünge und die Wände bis vier Ellen benutzen, und wo es üblich ist, auch die Dicke der Wände, nicht aber den Vorgarten eines Palastes. In seinem eigenen Namen aber sagte R. Naḥman, auch den Vorgarten eines Palastes, nicht aber den Platz hinter den Häusern. Raba aber sagte, auch den Platz hinter den Häusern.

2Rabina sagte: Für Balken zu einer Laube hat man in dreißig Tagen kein Recht erworben, nach dreißig Tagen das Recht darauf erworben; ist es eine Festhütte, so hat man in sieben Tagen kein Recht darauf erworben, nach sieben Tagen das Recht darauf erworben; hat er sie mit Lehm befestigt, so tritt das Recht sofort ein.

3Abajje sagte: Befinden sich zwei Häuser an beiden Seiten des öffentlichen Gebietes, so mache der eine ein Geländer für die Hälfte seines Daches und der andere ein Geländer für die Hälfte seines Daches, einer nicht gegenüber dem anderen, und etwas darüber. –

4Wieso gerade des öffentlichen Gebietes, dies gilt ja auch vom Privatgebiete!? – Von öffentlichem Gebiete ist dies zu lehren nötig; man könnte glauben, der eine könne zum anderen sagen: immerhin mußt du dich doch vor dem Straßenpublikum schützen,

5so lehrt er uns, daß er ihm erwidern könne: das [Straßen]publikum kann mich am Tage beobachten, nachts aber nicht, du aber kannst mich sowohl am Tage als auch nachts beobachten. Oder auch: das [Straßen]publikum kann mich beobachten, wenn ich stehe, nicht aber, wenn ich sitze, du aber kannst mich beobachten, einerlei ob ich stehe oder sitze. Das [Straßen]publikum kann mich beobachten, wenn es genau hinschaut, nicht aber, wenn es nicht genau hinschaut, du aber kannst mich auch unbeabsichtigt beobachten.

6Der Meister sagte: So mache der eine ein Geländer für die Hälfte seines Daches und der andere ein Geländer für die Hälfte seines Daches, und etwas darüber. Selbstverständlich!? –

7In dem Falle, wenn einer von ihnen zuvorgekommen ist und die [Hälfte des Geländers] gemacht hat; man könnte glauben, der andere könne zu ihm sagen: da hast du die Auslagen und mache den ganzen, so lehrt er uns, daß dieser ihm erwidern könne: du willst es deshalb nicht machen, weil dadurch deine Mauer leidet, dadurch leidet auch meine Mauer.

8R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Befindet sich ein Dach in der Nähe des Hofes eines anderen, so muß [der Eigentümer] ein vier Ellen hohes Geländer machen; nicht aber zwischen zwei Dächern. In seinem eigenen Namen aber sagte R. Naḥman, es seien keine vier Ellen erforderlich, wohl aber ist ein Geländer von zehn [Handbreiten] erforderlich. –

9Wozu, wenn [als Schutz] gegen Schädigung durch das Hineinsehen, so sind ja vier Ellen erforderlich, wenn den anderen als Dieb abzufassen, so ist ja ein Gitter ausreichend, und wenn [als Schutz] gegen Ziegen und Lämmer, so ist ja [ein Gitter] ausreichend, durch das diese nicht mit dem Kopfe hindurch können!? – Tatsächlich, um den anderen als Dieb abfassen zu können, denn bei einem Gitter kann er eine Ausrede haben, bei einem zehn [Handbreiten hohen] Zaun aber hat er keine Ausrede.

10Man wandte ein: Liegt aber sein Hof höher als das Dach des anderen, so verpflichtet man ihn dazu nicht. Wahrscheinlich verpflichtet man ihn überhaupt nicht!? – Nein, man verpflichtet ihn nicht zu einer Wand von vier Ellen, wohl aber zu einer von zehn [Handbreiten].

11Es wurde gelehrt: Wenn sich zwei Höfe übereinander befinden, so muß, wie R. Hona sagt, der untere [die Wand] ihm gegenüber nach oben und der obere ihm gegenüber nach oben bauen. R. Ḥisda aber sagt, der obere müsse auch zum Bau des unteren beitragen.

12Übereinstimmend mit R. Ḥisda wird gelehrt: Wenn zwei Höfe sich übereinander befinden, so kann der obere nicht sagen, er baue nur ihm gegenüber nach oben, vielmehr muß er auch zur unteren [Wand] beitragen. Liegt aber sein Hof höher als das Dach des anderen, so ist er dazu nicht verpflichtet.

13Einst waren zwei Leute, die zusammen wohnten, einer wohnte im Obergeschosse und der andere wohnte im Erdgeschosse, und das Erdgeschoß senkte sich. Da sprach der andere [zum ersten]: Wollen wir [das Haus] niederreißen und neu bauen. Dieser erwiderte: Ich wohne bequem; wenn du nicht bequem wohnst, so grabe eine Vertiefung in den Boden, [oder] krieche auf deinem Bauche und geh hinein, krieche auf deinem Bauche und geh hinaus.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.