Bava Batra — Blatt 70a

1Die Richter des Exils aber sagen: Wenn das Joch ihn niederdrückt, so ist dies keine Zurücklassung, wenn das Joch ihn aber nicht niederdrückt, so ist dies eine Zurücklassung. Sie streiten aber nicht; eines gilt von Dattelpalmen und eines gilt von anderen Bäumen.

2R. Aḥa b. Hona fragte R. Šešeth: Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] mit Ausnahme von jenem Johannisbrotbaume, mit Ausnahme von jenem Baumstamme: hat er nur jenen Johannisbrotbaum nicht geeignet, wohl aber die übrigen Johannisbrotbäume, oder hat er auch die übrigen Johannisbrotbäume nicht geeignet? Dieser erwiderte: Er hat sie nicht geeignet.

3Er wandte gegen ihn ein: [Sagte er:] mit Ausnahme von jenem Johannisbrotbaume, mit Ausnahme von jenem Baumstamme, so hat er nicht geeignet. Doch wohl nur jenen Johannisbrotbaum nicht geeignet, wohl aber hat er die übrigen Johannisbrotbäume geeignet!?

4Dieser erwiderte: Nein, er hat auch die übrigen Johannisbrotbäume nicht geeignet. Dies ist auch zu beweisen. Wenn er zu ihm gesagt hat: mein Feld sei dir mit Ausnahme von jenem Felde verkauft, so hat er ja nicht nur jenes nicht geeignet, wohl aber die übrigen, sondern keines geeignet, ebenso hat er sie auch hierbei nicht geeignet.

5Manche lesen: R. Aḥa b. Hona fragte R. Šešeth: Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] mit Ausnahme von jenem halben Johannisbrotbaume, mit Ausnahme von jenem halben Baumstamme: die übrigen Johannisbrotbäume hat er entschieden nicht geeignet, hat er aber das geeignet, was er an jenem Johannisbrotbaume zurückgelassen hat, oder hat er auch das nicht geeignet, was er an jenem Johannisbrotbaume zurückgelassen hat? Dieser erwiderte: Er hat es nicht geeignet.

6Er wandte gegen ihn ein: [Sagte er:] mit Ausnahme von jenem halben Johannisbrotbaume, mit Ausnahme von jenem halben Baumstamme, so hat er die übrigen Johannisbrotbäume nicht geeignet. Doch wohl nur die übrigen Johannisbrotbäume nicht geeignet, wohl aber hat er das geeignet, was er an jenem Johannisbrotbaume zurückgelassen hat!?

7Dieser erwiderte: Nein, auch was er an jenem Johannisbrotbaume zurückgelassen hat, hat er nicht geeignet. Dies ist auch zu beweisen. Wenn er zu ihm gesagt hat: mein Feld sei dir mit Ausnahme von jenem halben Felde verkauft, so hat er ja nicht nur jenes nicht geeignet, wohl aber die übrigen, sondern keines geeignet, ebenso hat er es auch hierbei nicht geeignet.

8R. A͑mram fragte R. Ḥisda: Wie ist es, wenn jemand einem etwas gegen einen Schein in Verwahrung gegeben hat, und dieser ihm erwidert, er habe es ihm zurückgegeben: ist er glaubhaft, da er, wenn er wollte, sagen könnte, es sei damit ein Unfall geschehen, oder aber kann der andere ihm erwidern: wie kommt dein Schein bei mir!? Dieser erwiderte: Er ist glaubhaft. –

9Jener kann ihm ja erwidern: wie kommt dein Schein bei mir!? Dieser erwiderte: Könnte jener denn, wenn er gesagt hätte, es sei damit ein Unfall passiert, ihm erwidern: wie kommt dein Schein bei mir!? Jener entgegnete:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.