Bava Batra — Blatt 87b

1und [dem widersprechend] haben wir gelernt, wenn er es umgebogen hat, sei die Neige Hebe!?

2Dieser erwiderte: Hierzu wird gelehrt: R. Abahu erklärte, hier wurde das Gesetz von der Lossagung des Eigentümers berührt.

3ER MUSS IHM DREI TROPFEN NACHTRIEFEN LASSEN. Sie fragten: Bezieht sich R. Jehuda auf den Anfangsatz, erleichternd, oder bezieht er sich auf den Schlußsatz, erschwerend? –

4Komm und höre: R. Jehuda sagt, am Vorabend des Šabbaths braucht es der Krämer nicht, weil er dann in Anspruch genommen ist.

5WENN JEMAND SEIN KIND MIT EINEM PONDION IN DER HAND ZU EINEM KRÄMER SCHICKT, UND DIESER IHM FÜR EINEN ASSAR ÖL ZUMISST UND EINEN ASSARHERAUSGIBT, UND ES DIE FLASCHE ZERBRICHT UND DEN ASSAR VERLIERT, SO IST DER KRÄMER HAFTBAR. R. JEHUDA BEFREIT IHN, DENN AUF DIESE GEFAHR HIN HAT JENER ES GESCHICKT. DIE WEISEN PFLICHTEN R. JEHUDA BEI, DASS, WENN DAS KIND DIE FLASCHE IN DER HAND GEHALTEN UND DER KRÄMER IHM IN DIESE HINEINGEMESSEN HAT, DER KRÄMER FREI SEI.

6GEMARA. Erklärlich ist ihr Streit über den Assar und das Öl, die Rabbanan sind der Ansicht, er habe ihn zur Bestellung geschickt, R. Jehuda ist der Ansicht, er habe ihn zum Holen geschickt; bei der Flasche aber ist dies ja ein selbstverschuldeter Verlust!?

7R. Oša͑ja erwiderte: Hier handelt es sich um einen Hausherrn, der Flaschenhändler ist, wenn der Krämer sie zur Besichtigung in Empfang genommen hat. Dies nach Šemuél, denn Šemuél sagte: Wenn jemand von einem Handwerker ein Gerät zur Besichtigung genommen hat und es bei ihm von einem Unfall betroffen worden ist, so ist er haftbar. –

8Demnach streiten Tannaim über die Lehre Šemuéls? – Vielmehr, Rabba und R. Joseph erklärten beide, hier handle es sich um einen Krämer, der Flaschen verkauft, und R. Jehuda und die Rabbanan vertreten hierbei ihre Ansichten. –

9Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: die Weisen pflichten R. Jehuda bei, daß, wenn das Kind die Flasche in der Hand gehalten und der Krämer ihm in diese hineingemessen hat, der Krämer frei sei; du sagst ja, jener habe ihn nur zur Bestellung geschickt!? – Vielmehr, Abajje b. Abin und R. Hanina b. Abin erklärten beide, hier handle es sich um den Fall,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.