Bava Batra — Blatt 88a

1wenn er sie genommen hat, um in diese hineinzumessen. Dies nach Rabba, denn Rabba sagte, hat er es angetrieben, sei er dazu verpflichtet. –

2Aber Rabba sagte es ja nur von Lebewesen, die man zum Gehen veranlaßt hat, sagte er es etwa auch von einem solchen Falle!?

3Vielmehr, sagte Rabba, ich und der Löwe des Kollegiums, das ist R. Zera, erklärten es; hier handelt es sich um den Fall, wenn er sie genommen hat, um mit dieser für andere zu messen.

4Sie streiten also über das Entleihen ohne Wissen des Eigentümers; einer ist der Ansicht, er gelte als Entleiher, und einer ist der Ansicht, er gelte als Räuber.

5Der Text. Šemuél sagte: Wenn jemand von einem Handwerker ein Gerät zur Besichtigung genommen hat und es bei ihm von einem Unfall betroffen worden ist, so ist er haftbar. Dies jedoch nur dann, wenn es einen festen Preis hat.

6Einst kam jemand zu einem Schlächter und hob eine Keule hoch, und während er sie hochhob, kam ein Reiter und schnappte sie ihm fort. Als er hierauf vor R. Jemar kam, verurteilte er ihn, Ersatz zu leisten; jedoch nur dann, wenn sie einen festen Preis hatte.

7Einst brachte jemand Kürbisse nach Pum Nahara and die Leute kamen und nahmen einzeln die Kürbisse fort. Da sprach er zu ihnen: Sie sollen dem Himmel geweiht sein.

8Als sie hierauf vor R. Kahana kamen, sprach er zu ihnen: Niemand kann das weihen, was nicht ihm gehört. Dies jedoch nur dann, wenn sie einen festen Preis haben, wenn sie aber keinen festen Preis haben, so befanden sie sich im Besitze ihres Eigentümers und die Weihung ist gültig.

9Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand Kräuter auf der Straße kauft, und aussucht und fortlegt, selbst den ganzen Tag, so hat er sie nicht geeignet, und er ist zur Verzehntung nicht verpflichtet.

10Hat er im Herzen sie zu kaufen beschlossen, so hat er sie geeignet und er ist zur Verzehntung verpflichtet. Zurückgeben kann er sie nicht mehr, da er bereits zur Verzehntung verpflichtet ist, verzehnten kann er sie ebenfalls nicht, da er sie dadurch in ihrem Werte beeinträchtigt. Was mache er nun? Er entrichte den Zehnten und ersetze ihm den Wert des Zehnten. –

11Sollte er denn, weil er in seinem Herzen sie zu kaufen beschlossen hat, sie geeignet haben und zur Verzehntung verpflichtet sein!? R. Hoša͑ja erwiderte: Hier wird von einem gottesfürchtigen Manne gesprochen, wie zum Beispiel R. Saphra, der an sich in Erfüllung gehen ließ :und Wahrheit in seinem Herzen spricht.

12DER GROSSHÄNDLER MUSS SEINE MASSEEINMAL IN DREISSIG TAGEN REINIGEN; DER HAUSHERREINMAL IN ZWÖLF MONATEN; R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, DIE SACHE VERHALTE SICH ENTGEGENGESETZT.

13DER KRÄMER REINIGE SEINE MASSE ZWEIMAL IN DER WOCHE, REIBE SEINE GEWICHTEEINMAL IN DER WOCHE AB UND REINIGE DIE WAGEBEI JEDESMALIGEM WÄGEN. R. SIMO͑N B. GAMLIÉL SAGTE: DIES GILT NUR VON FLÜSSIGKEITS[MASSEN], BEI TROCKENMASSEN] ABER IST DIES NICHT NÖTIG.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.