Bava Batra — Blatt 94b
1demnach der Schlußsatz zu erklären: R. Jose sagt, er lese sie heraus.
2Allerdings besteht ihr Streit, wenn du sagst, es gleiche einem Quantum von mehr als einem Viertel[kab] Abfall, in folgendem: der erste Autor ist der Ansicht, man maßregele nicht beim Erlaubtem wegen des Verbotenen, und R. Jose ist der Ansicht, man maßregele wohl; weshalb aber muß man sie herauslesen, wenn du sagst, es gleiche einem Viertel[kab]!? –
3Da ist folgendes der Grund R. Joses : es hat den Anschein, als erhalte er Mischsaat. –
4Komm und höre: Wenn zwei einem [Geldbeträge] zur Verwahrung gegeben haben, einer eine Mine und einer zweihundert [Zuz], und der eine sagt, die zweihundert [Zuz] gehören ihm, und der andere sagt, die zweihundert [Zuz] gehören ihm, so gebe er jedem von ihnen eine Mine und das übrige bleibe liegen, bis Elijahu kommt!? –
5Was soll dies: da gehört entschieden eine Mine diesem und eine Mine dem anderen, hierbei aber ist es nicht ausgemacht, daß er nicht alles beigemischt hat. –
6Komm und höre den Schlußsatz: R. Jose sprach: Was hat demnach der Betrüger verloren!? Vielmehr bleibe alles liegen, bis Elijahu kommt. –
7Was soll dies: da ist entschieden einer ein Betrüger, hierbei aber ist es nicht ausgemacht, daß er beigemischt hat. –
8Komm und höre: Wenn in einem Schuldscheine [die Zahlung] von Zinsen geschrieben steht, so maßregele man ihn, und er erhält weder den Stammbetrag noch die Zinsen – so R. Meír. –
9Was soll dies: da ist schon beim Schreiben die verbotene Handlung erfolgt, hierbei aber ist es nicht ausgemacht, daß er beigemischt hat. –
10Komm und höre [einen Einwand] aus dem Schlußsätze: die Weisen sagen, er erhalte das Kapital, aber nicht die Zinsen!? –
11Was soll dies: da ist das Kapital entschieden Erlaubtes, hierbei aber ist es nicht ausgemacht, daß er nicht alles beigemischt hat. –
12Komm und höre: Rabin b. R. Naḥman lehrte: Nicht nur den Überschuß gebe er ihm zurück, sondern auch alle Viertel. Hieraus ist also zu entnehmen, daß, wenn er zurückgeben muß, er alles zurückgebe!? –
13Was soll dies:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.