Bava Batra — Blatt 95a
1da sagte er zu ihm: es sei weniger oder mehr; ein Viertel ist nicht von Bedeutung, mehr als ein Viertel aber ist wohl von Bedeutung,
2denn da sie zusammen neun Kab ergeben, so gelten sie als Grundstück für sieb und müssen zurückgegeben werden. –
3Komm und höre: Raba sagte: Beträgt die Übervorteilung weniger als ein Sechstel, so ist der Kauf gültig, wenn mehr als ein Sechstel, so kann der Kauf aufgehoben werden, und wenn ein Sechstel, so ist der Kauf gültig und der Betrag der Übervorteilung zurückzuzahlen.
4Weshalb denn, sollte er Hoch nur bis auf den Betrag von weniger als einem Sechstel zurückzahlen. Hieraus ist also zu entnehmen, daß man, wenn man zurückgeben muß, alles zurückgeben müsse!? –
5Was soll dies: da haben sie von vornherein von gleichmäßigem Werte gesprochen ; bei einem Betrage von weniger als einem Sechstel ist dies nicht zu merken und er verzichtet darauf, bei einem Sechstel ist dies zu merken und er verzichtet darauf nicht, und bei einem Betrage von mehr als einem Sechstel ist der Verkauf überhaupt auf einem Irrtum beruhend und daher ungültig. –
6Komm und höre: Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld zur Bepflanzung übernommen hat, so muß dieser auf hundert [Bäume] zehn leere mitnehmen; sind es mehr, so wird jenem alles auf gewälzt!?
7R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Sind es mehr, so ist es ebenso, als würde er von vornherein zu pflanzen beginnen.
8EINEN KELLER MIT WEIN &C. In welchem Falle: hat er mit ihm von einem unbestimmten Keller [mit Wein] gesprochen, so ist dagegen ein Einwand zu erheben,
9und hat er mit ihm von diesem Keller mit Wein gesprochen, so ist dagegen ein Einwand zu erheben, und hat er mit ihm von diesem Keller gesprochen, so ist dagegen ein Einwand zu erheben. Es wird nämlich gelehrt : [Sagte er :] ich verkaufe dir einen Keller mit Wein, so muß er ihm Wein geben, der vollständig gut ist; wenn: ich verkaufe dir diesen Keller mit Wein, so gebe er ihm Wein, wie er im Laden verkauft wird; und wenn: ich verkaufe dir diesen Keller, so muß dieser ihn behalten, selbst wenn! er ganz aus Essig besteht. –
10Tatsächlich wenn er mit ihm von einem unbestimmten Keller gesprochen hat, nur lese man im Anfangsatze der Barajtha: er muß auf hundert [Fässer] zehn kahmige mitnehmen. –
11Braucht er denn, wenn von unbestimmten, solche mitzunehmen, R. Ḥija lehrte ja, wer seinem Nächsten ein Faß mit Wein verkauft hat, müsse ihm vollständig guten geben!? – Anders verhält es sich bei einem Fasse, wobei es sich um ein [Faß] Wein handelt. –
12Aber R. Zebid lehrte ja im Namen der Schule R. Oša͑jas: [Sagte er:] ich verkaufe dir einen Keller Wein, so muß er ihm vollständig guten Wein geben; wenn: ich verkaufe dir diesen Keller Wein, so muß er ihm vollständig guten Wein geben, und dieser muß auf hundert [Fässer] zehn kahmige mitnehmen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.