Bava Kamma — Blatt 100a
1ihren Lebensunterhalt; den Weg: Liebeswerke; daß sie gehen sollen: Krankenbesuch; auf diesem: die Bestattung; das Werk: das Recht, das sie üben sollen: innerhalb der Rechtslinie.
2Reš Laqiš zeigte einst R. Elea͑zar einen Denar, und dieser sagte ihm, er sei gut. Da sprach jener: Siehe, ich verlasse mich auf dich. Dieser entgegnete: Was willst du mit dem Verlassen sagen; wenn etwa, daß, wenn er sich als schlecht herausstellen sollte, ich ihn dir umtauschen müssen werde, so bist du es ja selber, der gesagt hat, derjenige, welcher lehrt, man sei für die Verursachung ersatzpflichtig, sei R. Meír, und dies heißt ja wahrscheinlich: es ist R. Meír, und wir entscheiden nicht nach seiner Ansicht!?
3Jener erwiderte: Nein, es ist R. Meír, und wir entscheiden auch nach seiner Ansicht. –
4Welche Lehre R. Meírs ist hier gemeint; wollte man sagen folgende Lehre R. Meírs:
5Wenn [der Richter] eine Entscheidung getroffen und dem Unrechthabenden Recht und dem Rechthabenden Unrecht gegeben hat, oder das Reine als unrein und das Unreine als rein erklärt hat, so ist seine Entscheidung gültig, er aber muß aus seiner Tasche bezahlen.
6Aber hierzu wurde ja gelehrt: R. Ilea͑ sagte im Namen Rabhs, dies nur dann, wenn er mit der Hand von einem genommen und dem anderen gegeben hat.
7Wollte man sagen, folgende Lehre R. Meírs: Sie rot zu färben und er sie schwarz gefärbt hat, schwarz zu färben und er sie rot gefärbt hat, so muß er, wie R. Meír sagt, ihm den Wert der Wolle ersetzen. Aber dieser hat es ja mit den Händen getan.
8Wollte man sagen, folgende Lehre R. Meírs: Wenn jemand mit seinem Weinstocke das Getreide eines anderen bedeckt hat, so hat er es verboten gemacht und ist ersatzpflichtig. Aber auch hierbei hat er es ja mit den Händen getan!? –
9Vielmehr, es ist folgende Lehre R. Meírs: Wenn der Zaun eines Weinberges durchbrochen wurde,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.