Bava Kamma — Blatt 101a

1Der Scheuerlappen des Kessels.

2Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand einem Tischler Holz gegeben hat, um daraus einen Stuhl zu fertigen, und er daraus eine Bank gefertigt hat, oder eine Bank zu fertigen, und er daraus einen Stuhl gefertigt hat, so muß er ihm, wie R. Meír sagt, den Wert seines Holzes ersetzen; R. Jehuda sagt, beträgt der Mehrwert mehr als die Auslagen, so braucht jener ihm nur die Auslagen, und betragen die Auslagen mehr als der Mehrwert, so braucht er ihm nur den Mehrwert zu ersetzen.

3R. Meír pflichtet jedoch bei, daß, wenn jemand einem Tischler Holz gegeben hat, um daraus einen schönen Stuhl zu fertigen, und er daraus einen häßlichen Stuhl gefertigt hat, eine schöne Bank zu fertigen, und er daraus eine häßliche Bank gefertigt hat, jener, wenn der Mehrwert mehr beträgt als die Auslagen, ihm nur die Auslagen, und wenn die Auslagen mehr betragen als der Mehrwert, ihm nur den Mehrwert zu ersetzen habe.

4Sie fragten: Wird der Mehrwert der Wolle durch die Färbung berücksichtigt oder nicht? –

5In welchem Falle: wollte man sagen, wenn jemand Farben geraubt, sie zerstoßen, aufgelöst und mit diesen gefärbt hat, so hat er sie ja durch die Änderung geeignet. –

6In dem Falle, wenn er aufgelöste Farbe geraubt und mit dieser gefärbt hat; wie ist es nun, wird der Mehrwert der Wolle durch die Färbung berücksichtigt, sodaß [der Beraubte] sagen kann: gib mir meine Farbe, die du von mir genommen hast, oder aber wird der Mehrwert der Wolle durch die Färbung nicht berücksichtigt, sodaß jener erwidern kann: du hast nichts bei mir? –

7Ich will dir sagen, wieso kann er, auch wenn man annehmen wollte, der Mehrwert der Wolle durch die Färbung werde nicht berücksichtigt, zu ihm sagen: du hast nichts bei mir, dieser kann ihm ja erwidern: gib mir meine Farbe, die du vernichtet hast!? –

8Vielmehr, nach folgender Richtung: wird der Mehrwert der Wolle durch die Färbung nicht berücksichtigt, somit muß er diesem Ersatz zahlen, oder aber wird der Mehrwert der Wolle durch die Färbung berücksichtigt, somit kann er zu ihm sagen: da hast du sie, nimm sie dir. – Womit sollte er sie denn ablösen!? – Mit Seife. – Durch Seife kann man sie ja nur entfernen, nicht aber ablösen!? –

9Vielmehr, hier handelt es sich um den Fall, wenn jemand von einem Wolle und Farbe geraubt, die Wolle mit der Farbe gefärbt und ihm die Wolle zurückgibt. Wird der Mehrwert der Wolle durch die Färbung berücksichtigt, somit hat er ihm die Farbe und die Wolle zurückgegeben, oder wird der Mehrwert der Wolle durch die Färbung nicht berücksichtigt, somit hat er ihm nur die Wolle und nicht die Farbe zurückgegeben? –

10Ich will dir sagen, es sollte doch schon der Umstand berücksichtigt werden, daß er den Wert [der Wolle] erhöht hat!? – In dem Falle, wenn gefärbte [Wolle] im Preise gesunken ist. Wenn du aber willst, sage ich: wenn er damit einen Affen gefärbt hat.

11Rabina erklärte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn die Wolle einem und die Farbe einem anderen gehören und ein Affe gekommen ist und die Wolle mit der Farbe gefärbt hat. Wird der Mehrwert der Wolle durch die Färbung berücksichtigt, somit kann er zu ihm sagen: gib mir die Farbe zurück, die ich bei dir habe, oder aber wird der Mehrwert der Wolle durch die Färbung nicht berücksichtigt, somit kann dieser erwidern: du hast nichts bei mir. –

12Komm und höre: Wenn man ein Gewand mit Schalen von Ungeweihtem gefärbt hat, so muß es verbrannt werden. Hieraus also, daß das Aussehen von Bedeutung ist.

13Raba erwiderte: Hierbei hat die Tora selbst den Nutzen verboten, der nur mit den Augen wahrzunehmen ist. Es wird nämlich gelehrt:Ungeweiht, es darf nicht gegessen werden; ich weiß dies vom Verbote des Essens, woher, daß man davon keine Nutznießung haben dürfe, daß man es nicht zum Färben oder zum Brennen in einer Leuchte verwenden dürfe?

14Es heißt: ihr sollt seine Frucht Ungeweihtes sein lassen, ungeweiht, sie darf nicht gegessen werden, dies schließt alles ein. –

15Komm und höre: Wenn ein Gewand mit Schalen von Siebentjahrsfrüchten gefärbt worden ist, so muß es verbrannt werden. – Anders ist es hierbei, die Schrift sagtsein, sie verbleiben bei ihrem Sein.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.