Bava Kamma — Blatt 101b

1Raba wies auf einen Widerspruch hin: Wir haben gelernt, wenn ein Gewand mit Schalen von Ungeweihtem gefärbt worden ist, müsse es verbrannt werden, demnach ist das Aussehen von Bedeutung, und dem widersprechend wird gelehrt: wenn ein Viertellog Blut in einem Hause aufgesogen wurde, so ist das Haus unrein; manche sagen, es sei rein. Sie streiten aber nicht, denn das eine gilt von Geräten, die sich da von früher her befinden, und das andere gilt von Geräten, die nachher hereingebracht worden sind,

2Ist es von einen Gewände aufgesogen worden, so ist es, wenn beim Waschen des Gewandes ein Viertellog Blut herauskommen würde, unrein, wenn aber nicht, rein!?

3R. Kahana erwiderte: Diese Lehre gehört zu den Erleichterungen beim Viertellog [Blutes], denn hier wird vom Zuckungsblute gesprochen, das nur rabbanitisch [verunreinigend] ist.

4Raba wies auf einen Widerspruch hin: Wir haben gelernt: Von den Färbepflanzen: Waidkraut und Qoça; sie und ihr Erlös unterliegen dem Gesetze vom Siebentjahre, ebenso unterliegen sie und ihr Erlös dem Gesetze von der Fortschaffung. Demnach erstreckt sich die Heiligkeit des Siebentjahres auch auf das Holz,

5und dem widersprechend wird gelehrt, wenn man Blätter von Stauden und Weinstöcken auf dem Felde aufschobert, seien sie, wenn man sie zur Fütterung einsammelt, der Heiligkeit des Siebentjahres unterworfen, und wenn man sie als Brennholz einsammelt, der Heiligkeit des Siebentjahres nicht unterworfen!?

6Er erklärte es auch: die Schrift sagt:zum Essen, nur wenn der Nutzen und die Vernichtung zusammentreffen, ausgenommen ist [die Verwendung als] Brennholz, wobei der Nutzen erst nach der Vernichtung erfolgt. –

7Es gibt ja aber auch Fackelholz, bei dem der Nutzen und die Vernichtung zusammentreffen!?

8Raba erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.