Bava Kamma — Blatt 62b

1WENN EIN FUNKE UNTER DEM HAMMER HERVORKOMMT UND SCHADEN ANTT RICHTET, SO IST ER ERSATZPFLICHTIG.

2WENN EIN MIT FLACHS BELADENES KAMEL DURCH ÖFFENTLICHES GEBIET GEHT UND DER FLACHS IN EINEN LADEN HINEINRAGT UND SICH AN DER LEUCHTE DES LADENBESITZERS ENTZÜNDET UND DAS GANZE GEBÄUDE IN BRAND STECKT, SO IST DER EIGENTÜMER DES KAMELS ERSATZPFLICHTIG; HATTE ABER DER LADENBESITZER SEINE LEUCHTE DRAUSSEN HINGESTELLT, SO IST DER LADENBESITZER ERSATZPFLICHTIG. R. JEHUDA SAGT, WENN ES EINE ḤANUKALEUCHTEIST, SO IST ER ERSATZFREI.

3GEMARA. Rabina sagte im Namen Rabas: Aus der Lehre R. Jehudas ist zu entnehmen, daß es Gebot sei, die Ḥanukaleuchte innerhalb zehn [Handbreiten] hinzustellen, denn wenn man sagen wollte, oberhalb von zehn Handbreiten, wieso sagt R. Jehuda, er sei frei, wenn es eine Ḥanukaleuchte ist, jener kann ja zu ihm sagen: du solltest sie oberhalb des Kamels und seines Reiters hinstellen!? Hieraus ist also zu entnehmen, daß es Gebot sei, sie innerhalb zehn [Handbreiten] hinzustellen. –

4Ich will dir sagen, nein, tatsächlich, kann ich dir erwidern, kann man sie auch oberhalb zehn [Handbreiten] hinstellen, wenn du aber einwendest, er sollte sie oberhalb des Kamels und seines Reiters hinstellen, [so ist zu erwidern:] da er sich mit einer gottgefälligen Handlung befaßt, so haben ihn die Rabbanan nicht weiter belästigt.

5R. Kahana sagte: R. Nathan b. Minjomi trug im Namen R. Tanḥums vor, wenn man eine Ḥanukaleuchte oberhalb zwanzig Ellen hingestellt hat, sei dies ungültig, ebenso wie bei einer Festhütte oder einem Durchgange.

6MEHR ANWENDUNG FINDET DIE ZAHLUNG DES DOPPELTEN ALS DIE ZAHLUNG DES VIER- ODER FÜNFFACHEN, DENN DIE ZAHLUNG DES DOPPELTEN HAT GELTUNG SOWOHL BEI DINGEN, DIE EINEN LEBENSGEIST HABEN, ALS AUCH BEI DINGEN, DIE KEINEN LEBENSGEIST HABEN, WÄHREND DIE ZAHLUNG DES VIER- ODER FÜNFFACHEN NUR BEI OCHS UND SCHAF GELTUNG HAT, DENN ES HEISST: wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft &c.

7WER VOM DIEBE STIEHLT, ZAHLT NICHT DAS DOPPELTE, UND WER DAS VOM DIEBE GESTOHLENES SCHLACHTET ODER VERKAUFT, ZAHLT NICHT DAS VIER- ODER FÜNFFACHE.

8GEMARA. Er lehrte aber nicht, die Zahlung des Doppelten habe Geltung sowohl bei einem Diebe als auch bei einem, der den Einwand des Diebstahls macht, während die Zahlung des Vier- und des Fünffachen nur bei einem Diebe Geltung hat,

9somit wäre dies eine Stütze für R. Ḥija b. Abba, denn R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans, wer hinsichtlich eines Depositums den Einwand des Diebstahls macht, müsse das Doppelte, und wenn er es geschlachtet oder verkauft hat, das Vier- oder Fünffache zahlen.

10Manche lesen: Ist dies eine Stütze für R. Ḥija b. Abba, denn R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans, wer hinsichtlich eines Depositums den Einwand des Diebstahls macht, müsse das Doppelte, und wenn er es geschlachtet oder verkauft hat, das Vier- oder Fünffache bezahlen? –

11Heißt es etwa: es gibt keinen anderen Unterschied als? Es heißt vielmehr: mehr Anwendung findet; manches lehrt er und manches läßt er fort

12DIE ZAHLUNG DES DOPPELTEN HAT GELTUNG &C. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten : Bei jedem Eigentumsvergehen, generell, ein Ochs, ein Esel, ein Schaf oder ein Gewand, speziell, und alles, was abhanden kommt, wiederum generell,

13dies ist also eine Generalisierung, Spezialisierung und Generalisierung, wobei du dich nach dem Speziellen zu richten hast, wie das Speziellgenannte beweglich und selbst Geld ist, ebenso auch alles andere, was beweglich und selbst Geld ist;

14ausgenommen sind Grundstücke, die nicht beweglich sind, ausgenommen sind Sklaven, die Grundstücken gleichen, ausgenommen sind Schuldscheine, die, obgleich beweglich, nicht selbst Geld sind, und ausgenommen ist Heiliges, denn es heißt: seinem Nächsten. –

15Vielleicht aber: wie das Speziellgenannte eine Sache ist, von der das Aas durch Berühren und Tragen [levitisch] verunreinigend ist, ebenso auch alles andere, von dem das Aas durch Berühren und Tragen verunreinigend ist, Geflügel aber nicht!? –

16Wieso kannst du dies sagen, es heißt ja: Gewand!? – Wir sprechen von den lebenden Dingen; vielleicht gilt dies bei lebenden Dingen nur von solchen, von denen das Aas durch Berühren und Tragen verunreinigend ist. nicht aber von solchen, von denen das Aas durch Berühren und Tragen nicht verunreinigend ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.