Bava Kamma — Blatt 62a
1Dies gilt nur von dem Falle, wenn er das Feuer auf eigenem Gebiete anlegt und es fortschreitet und etwas auf fremdem Gebiete verbrennt, wenn er es aber auf fremdem Gebiete anlegt, so ist, wie alle übereinstimmen, alles zu bezahlen, was darin war.
2Auch pflichtet R. Jehuda den Weisen bei, daß, wenn jemand seinem Nächsten einen Platz zur Errichtung einer Tenne geborgt, und dieser da eine Tenne errichtet und darin [Wertgegenstände] aufbewahrt hat, er nur den Wert einer Tenne zu bezahlen habe, und wenn um eine Weizentenne zu errichten, und dieser da eine Gerstentenne errichtet hat, oder um eine Gerstentenne zu errichten, und dieser da eine Weizentenne errichtet hat, oder eine Weizentenne und sie mit Gerste überdeckt hat, oder eine Gerstentenne und sie mit Weizen überdeckt hat, er nur den Wert von Gerste zu bezahlen habe.
3Rabba sagte: Wenn jemand einer Frau einen Golddenar gibt und zu ihr spricht: Sei damit behutsam, er ist aus Silber, so hat sie, wenn sie ihn beschädigt, einen Golddenar zu ersetzen, weil er zu ihr sagen kann: wie kommst du dazu, ihn zu beschädigen; wenn sie aber daran eine Fahrlässigkeit begangen hat, so hat sie nur einen Silberdenar zu ersetzen, weil sie sagen kann, sie habe nur die Bewachung von Silber übernommen, nicht aber die Bewachung von Gold.
4R. Mordekhaj sprach zu R. Aši: Ihr lehrt dies im Namen Rabas, wir entnehmen es aus folgender Lehre: oder eine Weizentenne und sie mit Gerste überdeckt hat, oder eine Gerstentenne und sie mit Weizen überdeckt hat, so hat er nur den Wert von Gerste zu bezahlen. Hieraus also, daß er zu ihm sagen könne, er habe nur die Bewachung von Gerste übernommen, ebenso kann auch sie zu ihm sagen, sie habe nicht die Bewachung von Gold übernommen.
5Rabh sagte: Ich hörte etwas inbetreff der Lehre R. Jehudas, weiß aber nicht, was es ist. Šemuél sprach zu ihm: Wieso weiß Abba nicht, was er diesbezüglich gehört hat? Daß man nach R. Jehuda bei der Feuerschädigung für das Verborgene ersatzpflichtig ist, ist eine Bestimmung, die sie hierbei getroffen haben, wie beim Beraubten.
6Amemar fragte: Haben sie auch beim Angeber eine ebensolche Bestimmung getroffen wie beim Beraubten oder nicht? Nach demjenigen, welcher sagt, die Verursachung gelte nicht als wirkliche Schädigung, ist dies überhaupt nicht fraglich, denn das Angeben gilt ebenfalls nicht als solche,
7fraglich ist es nur nach demjenigen, welcher sagt, die Verursachung gelte als wirkliche Schädigung; haben sie beim Angeber dieselbe Bestimmung getroffen wie beim Beraubten, daß er nämlich schwöre und [Ersatz] erhalte, oder nicht? – Dies bleibt unentschieden.
8Einst stieß jemand einen Geldkasten seines Nächsten mit dem Fuße und warf ihn ins Meer; darauf kam der Eigentümer und sagte: so und so viel hatte ich darin. R. Aši saß und dachte darüber nach, wie in einem solchen Falle zu entscheiden sei.
9Da sprach Rabina zu R. Aḥa, dem Sohne Rabas, wie manche sagen, R. Aḥa, der Sohn Rabas, zu R. Aši: Dies ist ja aus unserer Mišna zu entnehmen, denn wir haben gelernt: Die Weisen pflichten R. Jehuda bei, daß, wenn jemand ein Wohnhaus in Brand steckt, er alles, was darin war, bezahlen müsse, denn es ist die Gepflogenheit der Leute, solches in den Häusern niederzulegen.
10Dieser erwiderte ihm: Wenn er Geld verlangt hätte, wäre dem auch so, wie ist es aber in dem Falle, wenn er Perlen verlangt; pflegt man Perlen in einem Geldkasten aufzubewahren oder nicht? – Dies bleibt unentschieden.
11R. Jemar fragte R. Aši: Wie ist es, wenn er behauptet, er habe einen silbernen Becher in seiner Wohnung gehabt? Dieser erwiderte: Wir sehen dann, ist es ein reicher Mann, der einen silbernen Becher besitzen kann, oder ein glaubwürdiger Mann, dem andere einen solchen in Verwahrung gegeben haben können, so schwöre er und erhalte [Ersatz], wenn aber nicht, so ist er nicht glaubhaft.
12R. Ada, Sohn des R. Ivja, fragte R. Aši: Was ist der Unterschied zwischen einem Räuber und einem Gewalttäter? Dieser erwiderte: Ein Gewalttäter bezahlt den Ersatz, ein Räuber bezahlt den Ersatz nicht.
13Jener entgegnete: Wieso nennst du ihn, wenn er den Ersatz bezahlt, einen Gewalttäter, R. Hona sagte ja: wenn man ihn hängt und er verkauft, sei der Verkauf gültig!? – Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn er sagt, er sei einverstanden, das andere, wenn er nicht sagt, er sei einverstanden.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.