Bava Mezia — Blatt 119a
1Desgleichen haben wir auch vom Ungeweihten gelernt: Bei einem Baume, der aus dem Stamme oder aus den Wurzeln hervorwächst, hat das Gesetz vom Ungeweihten Geltung — so R. Meír; R. Jehuda sagt, der vom Stamme hervorwächst, ist pflichtig und der aus den Wurzeln hervorwächst, ist nicht pflichtig.
2Und beides ist nötig. Würde nur das erste gelehrt worden sein, [so könnte man glauben,] R. Jehuda vertrete nur hierbei seine Ansicht, weil es sich um eine Geldangelegenheit handelt, beim Ungeweihten aber, wobei es sich um ein kanonisches Verbot handelt, pflichte er R. Meír bei. Und würde nur das andere gelehrt worden sein, [so könnte man glauben,] R. Meír vertrete seine Ansicht nur da, während er dort R. Jehuda beipflichte. Daher ist beides nötig.
3R. ŠIMO͑N SAGT, SOWEIT DER OBERE DIE HAND AUSSTRECKEN UND ERFASSEN KANN &C. In der Schule R. Jannajs sagten sie: Nur darf er sich nicht anstrengen.
4R. A͑nan, nach anderen R. Jirmeja, fragte: Wie ist es, wenn er bis zu den Blättern und nicht zu den Wurzeln oder zu den Wurzeln und nicht zu den Blätternreicht? — Dies bleibt unentschieden.
5Ephrajim der Schreiber, ein Schüler des Reš Laqiš, sagte im Namen des Reš Laqiš: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n. Als man dies dem Könige Saporberichtete, sprach er: Man zolle R. Šimo͑n Anerkennung.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.