Bava Mezia — Blatt 46a
1Darauf sage er: Sie sollen durch das Geld, das ich zu Hause habe, ausgeweiht sein. Also nur, wenn er kein Geld bei sich hat, wenn er aber Geld hat, so kann er es seinem Nächsten durch Ansichziehen zueignen, und dieser sie ausweihen, denn dies ist zu bevorzugen, weil er ein Fremderist.
2Wenn man nun sagen wollte, eine Münze könne durch Tausch geeignet werden, sollte er ihm doch [das Geld]mittelst eines Sudariumszueignen und dieser sie ausweihen!? – Wenn er kein Sudarium hat. – Sollte er es ihm doch mittelst eines Grundstückes zueignen!? – Wenn er kein Grundstück hat. –
3Er spricht ja von einem, der in der Tennesteht!? – In einer Tenne, die nicht ihm gehört. – Der Autor hat also ausgerechnet, es von einem nackten Menschen, der nichts besitzt, zu lehren!? Vielmehr ist hieraus zu schließen, daß eine Münze durch Tausch nicht geeignet werden kann. Schließe hieraus.
4Und auch R. Papa selbst ist davonzurückgetreten. R. Papa hatte nämlich zwölftausend Denare von den Ḥozäern erhalten, und er eignete sie R. Šemuél b. Aḥa zu in Verbindung mit seiner Stubenschwelle. Als dieser heimkehrte, ging er ihm bis Tavakh entgegen.
5Und ebenso sagte auch U͑la, eine Münze könne nicht Tauschmittel sein. Und ebenso sagte auch R. Asi, eine Münze könne nicht Tauschmittel sein. Und ebenso sagte auch Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, eine Münze könne nicht Tauschmittel sein.
6R. Abba wandte gegen U͑la ein: Wenn einen seine Eseltreiber und Arbeiter auf der Straße mahnen und er zu einem Geldwechsler sagt: gib mir für einen Denar kleines Geld, damit ich sie verpflegen kann, und du hast bei mir gut einen Denar und einen Tressisvom Gelde, das ich zu Hause habe, so ist dies, wenn er zu Hause Geld hat, erlaubt, wenn aber nicht, verboten. Wenn man nun sagen wollte, eine Münze könne nicht Tauschmittel sein, so wäre dies ja ein Darlehen, und sollte verboten sein!? Da schwieg er.
7Darauf sprach jener: Vielleicht in dem Falle, wenn beide ungeprägte Kupfermünzen haben; beide haben also Produkte, und diese können durch Tausch geeignet werden. Dieser erwiderte: Freilich, dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: gut einen Denar und einen Tressis, und nicht: einen guten Denar und einen Tressis. Schließe hieraus.
8R. Aši erklärte: Tatsächlich wenn sie ungeprägte Kupfermünzen haben, denn da er solche besitzt, so ist es hierbei ebenso, als würde er zu ihm gesagt haben: borge mir, bis mein Sohn kommt, oder: ich den Schlüssel finde. –
9Komm und höre: Wenn er etwas, was sonst Zahlungsmittel ist, [in Tausch gegeben hat], so ist er, sobald der andere es geeignet hat, für das Eingetauschte haftbar. Unter Zahlungsmittel ist wohl eine Münze zu verstehen, somit ist hieraus zu entnehmen, daß eine Münze Tauschmittel sein könne!?
10R. Jehuda erwiderte: Er meint es wie folgt:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.