Bava Mezia — Blatt 46b

1was geschätzt wird, wenn es für etwas anderes in Zahlung gegeben wird; sobald der andere es geeignet hat, ist er für das Eingetauschte haftbar.

2Dies ist auch einleuchtend, denn im Schlußsatze lehrte er: Zum Beispiel: wenn man einen Ochsen auf eine Kuh oder einen Esel auf einen Ochsen getauscht hat. Schließe hieraus. –

3Welchen Sinn hat dieses Beispiel nach der früheren Auffassung, hier werde von einer Münze gesprochen? – Er meint es wie folgt: auch Produkte können Tauschmittel sein; zum Beispiel: wenn man einen Ochsen auf eine Kuh oder einen Esel auf einen Ochsen getauscht hat. –

4Einleuchtend ist dies nach R. Šešeth, welcher sagt, Produkte können Tauschmittel sein, wie ist aber dieses Beispiel nach R. Naḥman zu erklären, welcher sagt, nur ein Gerät könne Tauschmittel sein, Produkte aber nicht!? –

5Er meint es wie folgt: es gibt einen Kauf, der einem Tausche gleicht; zum Beispiel: wenn man die Zahlung für einen Ochsen auf eine Kuh oder die Zahlung für einen Esel auf einen Ochsen getauscht hat. –

6Was ist der Grund R. Naḥmans!? – Er ist der Ansicht R. Joḥanans, welcher sagt, nach der Tora wird [die Sache] durch die Zahlung geeignet, nur deshalb bestimmten sie, daß man sie nur durch das Ansichziehen eigne, damit [der Verkäufer]nicht sagen könne: dein Weizen ist auf dem Söller verbrannt.

7Bei einem gewöhnlichen Falle haben die Rabbanan diese Bestimmung getroffen, bei einem seltenen Fallehaben die Rabbanan diese Bestimmung nicht getroffen. –

8Allerdings kann Reš Laqiš, welcher sagt, das Ansichziehen sei ausdrücklich in der Tora vorgeschrieben, wenn er der Ansicht R. Šešethsist, sienach R. Šešeth erklären,

9wie aber erklärt er sie, wenn er der Ansicht R. Naḥmans ist, welcher sagt, Produkte können keine Tauschmittel sein, und durch Zahlungsmittel kann ja nichts geeignet werden!? – Er muß sie notgedrungen nach R. Šešeth erklären. –

10Wir haben gelernt: Jede bewegliche Sache wird durch eine andere geeignet. Hierzu sagte Reš Laqiš, selbst ein Beutel voll Geld durch einen Beutel voll Geld!? – R. Aḥa erklärte: Siegesdenareund Nigerdenare; die einen sind von der Regierung verrufen und die anderen nur in einzelnen Provinzen.

11Und beides ist nötig. Würde er es nur von den durch die Regierung verrufenen gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil sie nirgends gehen, während die in einer Provinz verrufenen, die in einer anderen Provinz im Verkehr sind, als Münze gelten, und eine Münze kann nicht Tauschmittel sein.

12Und würde er es nur von den in einer Provinz verrufenen gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil sie da weder heimlich noch öffentlich im Verkehr sind, während die von der Regierung verrufenen, die noch heimlich im Verkehr sind, als Münze gelten, und eine Münze kann nicht Tauschmittel sein. Daher ist beides nötig.

13Rabba sagte im Namen R. Honas: [Sagte jemand:] verkaufe es mir dafür; so hat er es geeignet,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.