Bechorot — Blatt 25a

1erlaubt –

2Kann Rabh dies denn gesagt haben, R. Ḥija b. Aši sagte ja im Namen Rabhs, man dürfe am Feiertage den Spund nicht fest in das Faßdrücken !? –

3Da pflichtet auch R. Šimo͑n bei, denn Abajje und Raba sagten beide : R. Šimo͑n pflichte bei in dem Falle, der dem Kopfabschlagen ohne zu tötengleicht. –

4Aber R. Ḥija b. Aši sagte ja im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. Jehuda, und R. Ḥanan b. Ami sagte im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Šimo͑n, und R. Ḥija b. Abin lehrte es ohne [Zwischen]personen : Rabh sagte, die Halakha sei wie R. Jehuda, und Šemuél sagte, die Halakha sei wie R. Šimo͑n !? –

5Vielmehr, tatsächlich ist Rabh der Ansicht, auch die unbezweckte Handlung sei verboten, auch gilt das Rupfen nicht als Scheren, nur ist es am Feiertage deshalb erlaubt, weil man Wachsendes nur nebenherrupft. –

6Gilt denn das Rupfen nicht als Scheren, es wird ja gelehrt, wer eine Feder ausrupft, die Spitze abschneidet und die Fahnen schleißt, sei drei Sündopfer schuldig, und hierzu sagte Reš Laqiš, er sei schuldig ob des Rupfens, wegen Scherens, er sei schuldig ob des Abschneidens, wegen Schneidens, und er sei schuldig ob des Schleißens der Fahnen, wegen Schabens!? – Anders verhält es sich bei einer Feder, da dies die gewöhnliche Art ist. –

7Wenn Rabh der Ansicht des R. Jose b. Hamešullam ist, ist ja R. Jose b. Hamešullam der Ansicht Rabhs; aber ist denn R. Jose b. Hamešullam der Ansicht, die unbezweckte Handlung sei verboten,

8es wird ja gelehrt: Wenn zwei Haarean der Wurzel rot und an der Spitze schwarz sind, so schneide man sie, wie R. Jose b. Hamešullam sagt, ohne Bedenken mit einer Schere ab!? –

9Anders verhält es sich bei der [roten] Kuh, die nicht schürig ist. – Es wird ja daher gelehrt:Du sollst nicht arbeiten mit dem Erstgeborenen deines Rindes und das Erstgeborene deines Schafes nicht scheren; ich weiß dies nur von der Arbeit mit dem Rinde und der Schur des Schafes, woher, daß das von diesem Gesagte auf jenes und das von jenem Gesagte auf dieses zu beziehen ist? Es heißt: du sollst nicht arbeiten unddu sollst nicht scheren. –

10Vielmehr, anders verhält es sich bei der [roten] Kuh, die zu den Heiligtümern des Tempelreparaturfonds’ gehört. – R. Elea͑zar sagte ja aber, Heiligtümer des Tempelreparaturfonds’ seien zur Schur und Arbeit verboten!? – Rabbanitisch. – Es liegt ja aber ein rabbanitisches Verbot vor!? Vielmehr, anders verhält es sich bei der [roten] Kuh, da sie seltenist. –

11Sollte man sie doch auslösen und profan werden lassen, dann scheren und nachher weihen!? – Ihr Wert ist hoch. – Sollte man doch dabei nach Šemuél verfahren, denn Šemuél sagte, wenn man Heiliges im Werte einer Mine durch den Wert einer Peruṭa ausgeweiht hat, sei es ausgeweiht!? – Šemuél sagte es nur, wenn man es bereits ausgeweiht hat, sagte er etwa, daß man es von vornherein tue!?

12Wenn du aber willst, sage ich: Rabh ist zwar der Ansicht des R. Jose b. Hamešullam, R. Jose b. Hamešullam ist aber nicht der Ansicht Rabhs.

13RUPFE DAS HAAR AUS &C. NUR DARF ER ES NICHT VON DER STELLE FORTNEHMEN. R. Aši sagte im Namen des Reš Laqiš: Sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn mit der Hand, mit einem Geräte aber ist es verboten. – Er lehrt ja aber: mache die Stelle frei mit dem Schlachtmesser nach der einen und nach der anderen Seite!? – Lies: für das Schlachtmesser.

14DESGLEICHEN, WENN MAN DAS HAAR AUSRUPFT, UM EINEN LEIBESFEHLER ZU UNTERSUCHEN. Sie fragten: Von vornherein, oder wenn es bereits geschehen ist? R. Jirmeja erwiderte: Komm und höre: Das am Ohre verhedderte Haar rupfe man aus, wie R. Jose b. Hamešullam sagt, um einen Leibesfehler zu untersuchen. Schließe hieraus, daß man es von vornherein darf. Schließe hieraus.

15R. Mari sagte : Auch wir haben dies gelernt: Desgleichen, wenn man das Haar ausrupft, um die Stelle eines Leibesfehlers zu untersuchen. Was heißt ‘desgleichen’ : wollte man sagen, daß man es ebenfalls nicht von der Stelle fortnehmen darf, so darf man es ja, wenn man es beim Schlachten nicht fortnehmen darf, wo das Schlachten esbeweist, selbstverständlich nicht, um einen Leibesfehler zu besichtigen.

16Wahrscheinlich bezieht es sich auf das Ausrupfen. Schließe hieraus, daß es von vornherein gilt. Schließe hieraus.

17WENN VON EINEM FEHLERBEHAFTETEN ERSTGEBORENEN HAAR AUSGEFALLEN IST, DAS MAN AUFS FENSTER GELEGT HAT, UND MAN ES NACHHER GESCHLACHTET HAT, SO IST ESNACH A͑QABJA B. MAHALALÉL ERLAUBT

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.