Bechorot — Blatt 25b
1UND NACH DEN WEISEN VERBOTEN – SO R. JEHUDA. R. JOSE SPRACH ZU IHM: NICHT HIERBEI ERLAUBT A͑QABJA B. MAHALALÉL, SONDERN IN DEM FALLE, WENN MAN VON EINEM FEHLERBEHAFTETEN ERSTGEBORENEN AUSGEFALLENES HAAR AUFS FENSTER GELEGT HAT UND ES NACHHER VERENDET IST. A͑QABJA B. MAHALALÉL ERLAUBT ES UND DIE WEISEN VERBIETEN ES.
2DIE GELOCKERTE WOLLE AM ERSTGEBORENEN IST, SOWEIT SIE EINHEITLICH MIT DER SCHURWOLLEERSCHEINT, ERLAUBT, UND WAS NICHT [EINHEITLICH] MIT DER SCHURWOLLE ERSCHEINT, VERBOTEN.
3GEMARA. Demnachverbietet er es, [wenn geschlachtet;] wenn es von einem verendetenerlaubt ist, um wie viel mehr von einem geschlachteten!? –
4Vielmehr, nicht hierbei erlaubt es A͑qabja und verbieten es die Weisen. Wenn geschlachtet, stimmen alle überein, daß es erlaubt sei, sie streiten nur, wenn verendet.
5R. Asi sagte im Namen des Reš Laqiš : Sie streiten nur über den Fall, wenn ein Bewährter eserlaubt hat, denn einer ist der Ansicht, es sei zu befürchten, man könnte es behalten, und einer ist der Ansicht, dies sei nicht zu befürchten ; wenn aber ein Bewährter es nicht erlaubt hat, stimmen alle überein, daß es verbotenist.
6R. Šešeth wandte ein : Fehlerbehaftete machen verboten in jedem Verhältnisse; R. Jose sagt, es sei zu untersuchen.
7Hierzu wandten wir ein : was heißt untersuchen, wollte man sagen, ob es fehlerbehaftet ist, und man entferne es, so wäre demnach der erste Autor der Ansicht, dem sei nichtso!?
8Und R. Naḥman erklärte im Namen des Rabba b. Abuha, hier werde von der Schur eines fehlerbehafteten Erstgeborenen gesprochen, die mit der Schur von profanen vermischt worden ist, und der erste Autor sei R. Jehuda, welcher sagt, wenn geschlachtet, sei esnach den Rabbanan verboten. R. Jose vertritt hierbei seine Ansicht, denn er sagt, wenn geschlachtet, sei es nach den Rabbanan erlaubt.
9Er lehrt nun, es sei zu untersuchen, und unter untersuchen ist wohl zu verstehen, ob es ein bleibender Fehler oder ein vorübergehender Fehler ist, obgleich ein Bewährter es nicht erlaubt hat!?
10Raba erwiderte: Nein, untersuchen: hat ein Bewährter es erlaubt, so ist es recht, sonst aber nicht.
11Als Rabin kam, trug er diese Lehre R. Jirmeja vor, und dieser sprach: Die törichten Babylonier tragen, weil sie in einem finsteren Lande wohnen, finstere Lehren vor. Sie haben das nicht gehört, was R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans gesagt hat: Der Streit besteht über den Fall, wenn man untersucht und nicht gefundenhat,
12und sie führen denselben Streit wie R. Meír und die Rabbanan. Wir haben nämlich gelernt: R. Meír sagte: Was im Zustande der Unreinheit sich befindet, gilt solange als unrein, bis du ermittelt hast, wo die Unreinheitsich befindet.
13Die Weisen sagen, man grabe solange, bis man auf Felsen oder jungfräulichen Boden stößt.
14R. Asi aber sagte im Namen R. Joḥanans : Der Streit besteht über den Fall, wenn man untersucht und [das fehlerbehaftete] gefundenhat, und sie führen denselben Streit wie Rabbi und R. Šimo͑n b. Gamliél,
15denn es wird gelehrt: Wenn auf einem Felde ein Grab sich verloren hat, so ist, wer da hinkommt, unrein; wird da ein Grab aufgefunden, so ist, wer da hinkommt, rein, denn man nehme an, das verlorene Grab sei mit dem aufgefundenen Grabe identisch – so Rabbi ; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, das ganze Feld müsse untersuchtwerden. –
16Weshalb sagt R. Asi nicht wie R. Ḥija b. Abba? – Er kann dir erwidern: allerdings ist es bei der Unreinheit möglich, daß ein Rabe gekommen ist und es fortgenommen hat, daß eine Maus gekommen ist und es fortgenommenhat, wo aber soll hierbei das fehlerbehaftetehingekommen sein. – Und jener!? – Es war vielleicht ein vorübergehender Leibesfehler und ist geschwunden. –
17Weshalb sagt R. Ḥija b. Abba nicht wie R. Asi? – Er kann dir erwidern: allerdings kann auf einem Felde, auf dem man zu begraben pflegt, wie da einer einen begraben hat, auch ein andrer einen begraben haben, ist es aber beim Heiligen anzunehmen, daß sie, nachdem man [die Tiere] untersucht hat, einen Leibesfehler bekommen haben!? – Und jener!? – Da sie miteinander bocken, kommen bei ihnen Leibesfehler vor.
18Man wandte ein: Hat man von einem fehlerfreien Erstgeborenen Wolle ausgerupft, so ist sie, auch wenn es einen Leibesfehler bekommen und man es geschlachtet hat, verboten.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.