Bechorot — Blatt 9b

1Die Rabbanan wären somit der Ansicht, ein Teil des Muttermundesmache heilig, denn wenn nur der ganze Muttermund heilig machte, so sollte doch, wenn es auch genau gleichzeitig nicht erfolgen kann, immerhin eine Trennung erfolgen?

2Rabh erwiderte: Dinge derselben Art gelten nicht als Trennung.

3WENN EIN MÄNNCHEN UND EIN WEIBCHEN, SO SONDERE ER EIN LAMM AB &C. Wozu braucht er es abzusondern, wenn er es für sich behält!? – –

4Um ihm das Verbot zu entziehen. – Demnach ist es, solange es nicht entfernt ist, zur Nutznießung verboten, somit vertritt unsere Mišna die Ansicht R. Jehudas, denn es wird gelehrt : Der Erstling eines Esels ist zur Nutznießung verboten ; R. Šimo͑n erlaubt es. –

5Was ist der Grund R. Jehudas? U͑la erwiderte: Hast du denn etwas, das der Auslösung benötigt und erlaubt ist? – Etwa nicht, der Erstgeborene benötigt beim Menschen der Auslösung und ist erlaubt!? – Vielmehr, hast du denn etwas, wobei die Tora darauf geachtet hat, daß es durch ein Schaf erfolge, und erlaubt ist!? –

6Hat sie denn darauf geachtet, R. Neḥemja, Sohn des R. Joseph, löste ja [das Erstgeborene] aus mit gebrühten Kräutern im entsprechenden Werte!? – Vom entsprechenden Werte sprechen wir nicht, wir sprechen nur vom nicht entsprechenden Werte, und er meint es wie folgt: hast du denn etwas, worauf die Tora geachtet hat, ihm das Verbot durch ein Schaf zu entziehen. –

7Beim Zehnten achtete ja die Tora darauf, daß es durch tyrisches Geld erfolge, und wir haben gelernt, R. Jehuda sagt, wenn absichtlich, sei die Antrauung gültig!? –

8Auch wenn mit dem Erstling eines Esels ist die Antrauung gültig. Dies nach R. Elea͑zar; R. Elea͑zar sagte, eine Frau wisse, daß der zweite Zehnt durch sie nicht ausgeweiht werde, und sie zieht hinauf und verzehrt ihn in Jerušalem,

9ebenso weiß eine Frau auch, daß dem Erstlinge des Esels ein Verbot anhaftet, daher löst sie ihn aus und wird mit der Differenzangetraut. –

10Was ist der Grund R. Šimo͑ns? U͑la erwiderte: Hast du denn etwas, dessen Lösungerlaubt, es selbst aber verboten ist!? –

11Etwa nicht, bei der Siebentjahrsfrucht ist ja die Lösung erlaubt und diese selbst verboten!? –

12Bei der Siebentjahrsfrucht ist auch die Lösung verboten, denn der Meister sagte, das allerletzte werdeerfaßt.

13Wenn du willst, sage ich, R. Jehuda und R. Šimo͑n streiten über den folgenden Schriftvers. Es wird nämlich gelehrt :Du sollst nicht arbeiten mit dem Erstgeborenen deines Rindes, wohl aber darfst du arbeiten mit dem, der dir und anderengehört; und nicht scheren das Erstgeborene deines Schafes, wohl aber darfst du scheren, was dir und anderen gehört – so R. Jehuda.

14R. Šimo͑n sagte: Du sollst nicht arbeiten mit dem Erstgeborenen deines Rindes, wohl aber darfst du arbeiten mit dem Erstgeborenen eines Menschen ; und nicht scheren das Erstgeborene deines Schafes, wohl aber darfst du scheren das Erstgeborene eines Esels. –

15Erklärlich ist es nach R. Šimo͑n, daß zwei Schriftverse geschrieben sind, wozu aber sind nach R. Jehuda zwei Schriftverse nötig, um das auszuschließen, was dir und anderen gehört!? Und ferner sollte doch nach R. Jehuda das Erstgeborene auch beim Menschen verboten sein!? –

16Vielmehr, alle sind der Ansicht, [das Wort] deines Rindes schließe den Erstgeborenen eines Menschen aus, und sie streiten nur über [das Wort] deines Schafes. R. Jehuda vertritt seine Ansicht, es sei auch bei Teilhaberschaft eines Nichtjuden erstgeburtspflichtig, und der Schriftvers ist nötig, um es zur Schur und Arbeit zu erlauben,

17und R. Šimo͑n ist der Ansicht, es sei bei der Teilhaberschaft eines Nichtjuden erstgeburtsfrei, somit ist hinsichtlich der Schur und Arbeit kein Schriftvers nötig, und der Schriftvers ist nur wegen des Erstlings eines Esels nötig. –

18Allerdings heißt es nach R. Jehuda deines Schafes, und deines Rindes, wegendeines Schafes, wozu aber heißt es nach R. Šimo͑n deines Rindes und deines Schafes!? – Ein Einwand.

19Rabba sagte: R. Šimo͑n pflichtet jedoch bei, daß es nach dem Genickbrechenverboten ist,

20denn er folgert dies durch [das Wort] Genickbrechen, vom genickbrochenenKalbe.

21Rabba sagte: Dies entnehme ich aus der folgenden Lehre: Das Ungeweihte, die Mischfrucht (eines Weinberges), das zu steinigende Rind, das genickbrocheneKalb, die Vögeldes Aussätzigen, der Erstling des Eselsund Fleisch in Milchsind sämtlichals Speisen verunreinigungsfähig.

22R. Šimo͑n sagt, sie alle seien als Speisen nicht verunreinigungsfähig; jedoch pflichtet R. Šimo͑n bei, daß Fleisch in Milch als Speise verunreinigungsfähig sei, da es eine Zeit der Tauglichkeithatte.

23Hierzu sagte R. Asi im Namen R. Joḥanans: Folgendes ist der Grund R. Šimo͑ns, es heißt:von jeder Speise, die gegessen wird; eine Speise, die man anderenzu essen geben darf, heißt Speise, und eine Speise, die man anderen nicht zu essen geben darf, heißt nicht Speise. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.