Berachot — Blatt 26a

1auf einer Kiste wird wie ein Behälter in einem Behälter betrachtet. R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Vor einer Torarolle muß man eine zehn [Handbreiten] hohe Scheidewand machen. Einst kam Mar Zuṭra zu R. Aši, und als er am Platze [des Bettes] Mars, des Sohnes R. Ašis, eine Torarolle liegen sah, vor der eine zehn [Handbreiten] hohe Scheidewand hergerichtet war, sprach er zu ihm: Wohl nach der Ansicht des R. Jehošua͑ b. Levi, aber R. Jehošua͑ b. Levi sagt dies nur dann, wenn man keinen anderen Raum hat, der Meister aber hat ja einen anderen Raum. Dieser erwiderte: Ich dachte nicht daran.

2WIE WEIT ENTFERNE MAN SICH HIERVON UND VOM KOT? — VIER ELLEN. Raba sagte im Namen R. Seḥoras im Namen R. Honas: Dies lehrten sie nur [von dem Falle], wenn hinter sich, wenn aber vor sich, entferne man sich, soweit das Auge reicht. Dies gilt auch vom Gebete. —

3Dem ist ja nicht so, Raphram b. Papa sagte ja im Namen R. Ḥisdas, man dürfe vor einem Aborte stehen und beten!? — Hier wird von einem Aborte gesprochen, in dem kein Kot ist. —

4Dem ist ja nicht so, R. Joseph b. Ḥanina sagte ja: der Abort, von dem sie sprechen, auch wenn kein Kot darin ist, das Badehaus, von dem sie sprechen, auch wenn kein Mensch darin ist!? —

5Vielmehr, hier wird von einem neuen gesprochen. — Bezüglich eines solchen fragte ja Rabina, wie es denn sei, wenn man ihn zum Aborte nur bestimmt hat, ob die Bestimmung entscheidend sei oder nicht!? — Was Rabina fraglich war, bezog sich darauf, ob man darin stehen und beten darf, nicht aber, ob daneben.

6Raba sagte: Die persischen Aborte sind, auch wenn Kot darin ist, als geschlossene zu betrachten.

7DER FLUSSBEHAFTETE, DER SAMENERGUSS HATTE, DIE MENSTRUIERENDE, DIE SAMEN AUSGESTOSSEN, UND DIE BEI DER BEGATTUNG MONATSBLUTUNG GEMERKT, BENÖTIGEN DES REINIGUNGSBADES. R. JEHUDA BEFREIT SIE DAVON.

8GEMARA. Sie fragten: Wie ist es nach R. Jehuda, wenn ein Samenergußbehafteter Fluß bemerkt; befreit R. Jehuda nur einen Flußbehafteten, der Samenerguß hatte, weil er vorher für das Reinigungsbad nicht befähigt war, ein Samenergußbehafteter aber, der Fluß bemerkt, ist verpflichtet, weil er ja vorher für das Reinigungsbad befähigt war, oder gibt es hierin keinen Unterschied? —

9Komm und höre: Die bei der Begattung Monatsblutung gemerkt, benötigt des Reinigungsbades. R. Jehuda befreit sie davon. Die bei der Begattung Monatsblutung gemerkt, gleicht ja einem Samenergußbehafteten, der Fluß bemerkt, und R. Jehuda befreit sie davon. Schließe hieraus. R. Ḥija lehrte ausdrücklich: Ein Samenergußbehafteter, der Fluß bemerkt, benötigt des Reinigungsbades; R. Jehuda befreit ihn davon.

10DAS MORGENGEBET [HAT ZEIT] BIS MITTAG; R. JEHUDA SAGT, BIS VIER STUNDEN. DAS VESPERGEBET [HAT ZEIT] BIS ZUM ABEND; R. JEHUDA SAGT, BIS ZUR VESPERHÄLFTE .

11DAS ABENDGEBET HAT KEINE FESTGESETZTE ZEIT. DAS ZUSATZGEBET [HAT ZEIT] DEN GANZEN TAG; R. JEHUDA SAGT, BIS SIEBEN STUNDEN.

12GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Das Gebot [des Šema͑lesens] ist bei Sonnenaufgang, damit man den Erlösungssegen an das Gebet anschließe und somit bei Tage bete!? —

13Diese Lehre gilt für die Erzfrommen. R. Johanan sagte nämlich: Die Erzfrommen pflegten es mit Sonnenaufgang zu beenden. —

14Für alle Welt aber nur bis Mittag und nicht später; dagegen sagte ja aber R. Mari, Sohn R. Honas, Sohnes des R. Jirmeja b. Abba, im Namen R. Joḥanans, daß, wenn jemand sich geirrt und das Abendgebet nicht verrichtet hat, er morgens zweimal, und wenn das Morgengebet, er zur Vesper zweimal bete!? —

15Man kann während des ganzen Tages das Gebet verrichten, wenn aber bis Mittag, gibt man ihm Belohnung für das rechtzeitig verrichtete Gebet, und wenn später, gibt man ihm wohl Belohnung für das Gebet, nicht aber (gibt man ihm Belohnung) für das rechtzeitig verrichtete Gebet.

16Sie fragten: Wie ist es, wenn man sich geirrt und das Vespergebet nicht verrichtet hat; bete man abends zweimal? Sage man, wer sich geirrt und das Abendgebet nicht verrichtet hat, bete deshalb morgens zweimal, weil es ein Tag ist, denn es heißt: es ward Abend und es ward Morgen, ein Tag, während hierbei das Gebet an Stelle des Opfers ist, und wenn sein Tag vorbei ist, sei auch sein Opfer aufgehoben, oder aber kann man, da das Gebet ein Flehen ist, es verrichten, wann man will? —

17Komm und höre: R. Hona b. Jehuda sagte im Namen R. Jiçḥaqs im Namen R. Joḥanans: Wer sich geirrt und das Vespergebet nicht verrichtet hat, bete abends zweimal; hierbei gilt nicht: ist sein Tag vorbei, so ist sein Opfer aufgehoben.

18Man wandte ein; Krummes kann nicht grade werden, das Fehlende kann nicht vollzählig werden. Krummes kann nicht grade werden, das ist, wenn man das Šema͑lesen des Abends oder das Šema͑lesen des Morgens, das Gebet des Abends oder das Gebet des Morgens unterlassen hat; das Fehlende kann nicht vollzählig werden, das ist, wenn einen seine Genossen zu einer gottgefälligen Handlung mitgezählt haben, er aber sich ihnen nicht angeschlossen hat!? —

19R. Jiçḥaq erwiderte im Namen R. Joḥanans: Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn man es absichtlich unterlassen hat.

20R. Aši sagte: Dies ist auch zu erweisen, denn es heißt ‘unterlassen’ hat, nicht aber ‘sich geirrt’ hat. Schließe hieraus.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.