Berachot — Blatt 50b
1Dies nur, wenn jene sie nicht vorher an ihrem Platze zum gemeinsamen Tischsegen mitgerechnet haben, haben jene sie aber zum gemeinsamen Tischsegen mitgerechnet, so ist die Pflicht des gemeinsamen Tischsegens von ihnen gewichen.
2Raba sagte: Dies entnehme ich aus dem, was wir gelernt haben: Ein Bett, dessen Hälfte gestohlen wurde, dessen Hälfte verloren ging, oder das Brüder oder Teilhaber geteilt haben, ist rein, setzt man es wieder zusammen, so ist es fortan verunreinigungsfähig.
3Nur fortan, rückwirkend aber nicht. Demnach weicht die Unreinheit davon, sobald man es teilt, ebenso ist es hierbei: sobald man sie zum gemeinsamen Tischsegen schon mitgezählt hat, ist von ihnen die Pflicht zum gemeinsamen Tischsegen gewichen.
4WENN ZWEI GESELLSCHAFTEN &C. Es wird gelehrt: Haben sie einen gemeinschaftlichen Tischdiener, so vereinigt sie der Tischdiener.
5MAN SPRECHE DEN SEGEN ÜBER DEN WEIN NICHT EHER &C. Die Rabbanan lehrten: Über Wein, in den man noch kein Wasser getan hat, spreche man nicht [den Segen] ‘Der die Rebenfrucht erschafft’, sondern ‘der die Baumfrucht erschafft’, auch darf man damit die Hände waschen; sobald man darin Wasser getan hat, spreche man über ihn [den Segen] ‘Der die Rebenfrucht erschafft’, auch darf man damit nicht die Hände waschen – so R. Elie͑zer. Die Weisen sagen, ob so oder so spreche man über ihn [den Segen] ‘Der die Rebenfrucht erschafft’, auch wasche man damit nicht die Hände.
6Mit wem übereinstimmend ist das, was Šemuél gesagt hat, daß man nämlich das Brot zu jeglichem Gebrauche verwenden dürfe? – mit wem? – mit R. Elie͑zer.
7R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Die Weisen pflichten R. Elie͑zer bei, daß man über den Becher des Tischsegens nicht eher den Tischsegen spreche, als bis man darin Wasser getan hat. – Aus welchem Grunde? R. Oša͑ja erwiderte: Bei einem Gebote ist das Beste erforderlich. –
8Wofür ist er nach den Rabbanan verwendbar? – Er kann mit Karyotis verwendet werden.
9Die Rabbanan lehrten: Viererlei wurde von Brot gelehrt: Man lege auf Brot kein rohes Fleisch, man führe über Brot keinen vollen Becher, man werfe Brot nicht, und man stütze mit Brot nicht die Schüssel.
10Arnemar, Mar Zutra und R. Aši speisten zusammen, und man setzte ihnen Datteln und Granatäpfel vor. Da nahm Mar Zutra [eine Portion] und warf sie R. Aši zu. Dieser sprach zu ihm: Hält denn der Meister nichts von dem, was gelehrt wird, daß man nämlich keine Speise werfe!? – Das wurde vom Brote gelehrt. – Es wird ja aber gelehrt, wie man kein Brot werfen darf, dürfe man auch keine [anderen] Speisen werfen!? Jener erwiderte: Es wird aber [entgegengesetzt] gelehrt: obgleich man kein Brot werfen darf, so dürfe man dennoch [andere] Speisen werfen.
11Vielmehr ist dies kein Widerspruch; das eine gilt von Dingen, die unappetitlich werden, das andere von Dingen, die nicht unappetitlich werden.
12Die Rabbanan lehrten: Man lasse vor dem Bräutigam und der Braut Wein in Röhren fließen, und im Sommer werfe man vor ihnen Rostähren und Nüsse, jedoch nicht in der Regenzeit; nicht aber darf man Backwerk werfen, weder im Sommer noch in der Regenzeit.
13R. Jehuda sagte: Hat jemand versehentlich Speisen ohne Segensspruch in seinen Mund getan, so schiebe er sie in eine Seite und spreche den Segen.
14Eines lehrt, man schlucke herunter, ein Anderes lehrt, man spucke aus, und ein Drittes lehrt, man schiebe es in eine Seite!? –
15Das ist kein Widerspruch; was gelehrt wird, man schlucke herunter, bezieht sich auf Getränke; was gelehrt wird, man spucke aus, bezieht sich auf Dinge, die nicht unappetitlich werden, und was gelehrt wird, man schiebe es in eine Seite, bezieht sich auf Dinge, die unappetitlich werden. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.