Beza — Blatt 10b
1am Festtage selbst aber ist es verboten, weil es vorkommen kann, daß man die fett [aussehenden] mager oder die mager [aussehenden] fett findet, und man würde nicht zur Verwendung gelangende Dinge herumbewegt haben. Auch kann man sie alle mager finden und loslassen, und man würde um seine Festfreude kommen.
2WENN MAN SCHWARZE [TAUBEN] BESTIMMT HAT UND WEISSE FINDET, WEISSE [BESTIMMT HAT] UND SCHWARZE FINDET, ODER ZWEI [BESTIMMT HAT] UND DREI FINDET, SO SIND SIE VERBOTEN; WENN MAN ABER DREI BESTIMMT HAT UND ZWEI FINDET, SO SIND SIE ERLAUBT.
3WENN MAN DIE IM NESTE [BESTIMMT HAT] UND WELCHE VOR DEM NESTE FINDET, SO SIND SIE VERBOTEN; SIND ABER AUSSER DIESEN KEINE ANDEREN VORHANDEN, SO SIND SIE ERLAUBT.
4GEMARA. Selbstverständlich!? Rabba erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn man schwarze und weiße bestimmt hat, und am folgenden Morgen die schwarzen auf dem Platze der weißen und die weißen auf dem Platze der schwarzen gefunden hat; man könnte glauben, sie seien dieselben und hätten nur [das Nest] gewechselt, so lehrt er uns, [daß man annehme,] jene seien fort und diese seien andere. –
5Dies wäre somit eine Stütze für R. Ḥanina, denn R. Ḥanina sagte, bei Mehrheit und Wahrscheinlichkeit richte man sich nach der Mehrheit. –
6Wie Abajje erklärt hat, wenn sich ein Brett vor dem Taubenschlage befindet, ebenso auch hierbei, wenn sich da ein Brett befindet.
7ODER ZWEI BESTIMMT HAT UND DREI FINDET, SO SIND SIE VERBOTEN. Wie du es nimmst: sind es andere, so sind es ja andere, sind es dieselben, so ist ja eine andere unter ihnen.
8DREI BESTIMMT HAT UND ZWEI FINDET, SO SIND SIE ERLAUBT. Aus welchem Grunde? – Es sind dieselben, nur ist eine fortgeflogen.
9Unsere Mišna lehrt somit nach Rabbi und nicht nach den Rabbanan, denn es wird gelehrt: Wenn man eine Mine hingelegt hat und zweihundert [Denare] findet, so besteht [dieses Geld] aus Profanem und zweitem Zehnten – so Rabbi; die Weisen sagen, alles sei profan.
10Wenn man zweihundert [Denare] hingelegt hat und eine [Mine] findet, so ist eine Mine geblieben und eine Mine fortgenommen worden – so Rabbi; die Weisen sagen, alles sei profan. –
11Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn hierzu wird ja gelehrt: R.Joḥanan und R. Elea͑zar erklärten beide, anders sei es bei jungen Tauben, die herumzuhüpfen pflegen. –
12Hierzu wurde ja aber gelehrt, R. Joḥanan und R. Elea͑zar [streiten] hierüber: einer sagt, der Streit bestehe über zwei Geldbeutel, während bei einem alle übereinstimmen, es sei profan, und einer sagt, der Streit bestehe über einen Geldbeutel, während bei zwei alle übereinstimmen, eine Mine sei geblieben und eine Mine sei fortgenommen worden.
13Allerdings ist es nach demjenigen, welcher sagt, der Streit bestehe über zwei Geldbeutel, zu erklären nötig, bei jungen Tauben sei es anders, weil sie herurnzuhüpfen pflegen; wozu ist aber diese Erklärung nötig nach demjenigen, welcher sagt, der Streit bestehe über einen Geldbeutel, während bei zwei alle übereinstimmen, eine Mine sei geblieben und eine Mine sei fortgenommen worden, du sagst ja, daß sie über zwei Beutel überhaupt nicht streiten!?
14R. Aši erwiderte: Hier handelt es sich um zusammengebundene junge Tauben und zusammengebundene Geldbeutel; junge Tauben reißen sich von einander los, Geldbeutel aber reißen sich von einander nicht los. –
15Und Rabbi!? – Er kann dir erwidern: auch bei Geldbeuteln kommt es vor,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.