Beza — Blatt 11a

1daß sich der Knoten löst.

2WENN MAN DIE IM NESTE [BESTIMMT] HAT UND WELCHE VOR DEM NESTE FINDET, SO SIND SIE VERBOTEN. Dies wäre also eine Stütze für R. Ḥanina, denn R. Ḥanina sagte, bei Mehrheit und Wahrscheinlichkeit richte man sich nach der Mehrheit.

3Abajje erwiderte: Wenn [vor dem Taubenschlage] ein Brett sich befindet. Raba erwiderte: Hier handelt es sich um zwei Nester übereinander; wenn man die im unteren Neste bestimmt und die im oberen nicht bestimmt hat und welche [vor] dem unteren findet und im oberen keine, so sind sie selbstverständlich verboten, wir nehmen an, jene seien fortgeflogen und diese heruntergehüpft,

4aber auch wenn man die im oberen Neste bestimmt und die im unteren nicht bestimmt hat und welche [vor] dem oberen findet und im unteren keine, sind sie verboten, denn wir nehmen an, jene seien fortgeflogen und diese heraufgeflattert.

5SIND ABER AUSSER DIESEN KEINE ANDEREN VORHANDEN, SO SIND SIE ERLAUBT. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn sie fliegen können, so ist ja anzunehmen, daß jene fortgeflogen und diese andere sind,

6und wenn sie nur hüpfen können, so ist ja, wenn innerhalb fünfzig Ellen ein anderes Nest vorhanden ist, anzunehmen, es seien [andere] herangehüpft, und wenn innerhalb fünfzig Ellen kein anderes Nest vorhanden ist, so ist es ja selbstverständlich, daß sie erlaubt sind, denn R. U͑qaba b.Ḥama sagte, was hüpfen kann, hüpft nicht weiter als fünfzig Ellen!? –

7Tatsächlich, wenn innerhalb fünfzig Ellen ein Nest vorhanden ist, jedoch um die Ecke; man könnte glauben, sie seien herangehüpft, so lehrt er uns, daß sie nur dann heranhüpfen, wenn sie das Nest sehen, wenn aber nichts hüpfen sie nicht heran.

8DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN DÜRFE KEINE STAMPFE NEHMEN, UM DARAUF FLEISCH ZU ZERHACKEN; DIE SCHULE HILLELS ERLAUBT DIES. DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN DÜRFE DIE [AM FESTE ABGEZOGENE] HAUT NICHT ZUM DARAUFTRETEN HINLEGEN, AUCH NUR DANN AUFHEBEN, WENN EIN OLIVENGROSSES STÜCK FLEISCH DARAN HAFTET; DIE SCHULE HILLELS ERLAUBT DIES.

9GEMARA. Es wird gelehrt: Sie stimmen überein, daß man sie, wenn man das Fleisch bereits zerhackt hat, nicht anfassen darf.

10Abajje sagte: Der Streit besteht nur über eine Stampfe, über einen Fleischblock aber stimmen alle überein, daß es erlaubt sei. – Selbstverständlich, es heißt ja Stampfe!? –

11Man könnte glauben, dies gelte auch von einem Fleischblock, und er lehre es nur deshalb von einer Stampfe, um die entgegengesetzte Ansicht der Schule Hillels hervorzuheben, daß sie sogar einen für eine [am Feste] verbotene Arbeit bestimmten Gegenstand erlaube, so lehrt er uns.

12Manche lesen: Abajje erwiderte: Dies ist wegen eines neuen Fleischblockes nötig; man könnte glauben [er sei verboten,] weil man sich überlegen könnte und darauf nicht hacken, so lehrt er uns. –

13Berücksichtigt denn die Schule Šammajs nicht die Überlegung, es wird ja gelehrt: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe nicht den Schlächter und das Messer zum Vieh noch das Vieh zum Schlächter und dem Messer bringen; die Schule Hillels sagt, man dürfe das eine zum anderen bringen.

14Die Schule Šammajs sagt, man dürfe nicht das Gewürz und die Keule zum Mörser noch den Mörser zu dem Gewürze und der Keule bringen; die Schule Hillels sagt, man dürfe das eine zum anderen bringen!? –

15Was soll dies: allerdings kann man sich bei einem Vieh überlegen, indem man sich sagt, ich lasse dieses magere Vieh und hole ein anderes, das fetter ist als dieses, desgleichen bei einer Topfspeise, indem man sich sagt, ich lasse diese Topfspeise, zu der Gewürz nötig ist, und hole eine andere, zu der kein Gewürz nötig ist, was ist aber hierbei anzunehmen: etwa sich überlegen und es nicht zerhacken? [Das Vieh] ist ja bereits geschlachtet und zum zerhacken bestimmt.

16DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN DÜRFE DIE [AM FESTTAGE ABGEZOGENE] HAUT NICHT ZUM DARAUFTRETEN HINLEGEN. Es wird gelehrt: Sie stimmen überein, daß man darauf Fleisch zum Braten salzen darf, Abajje sprach: Nur zum Braten, nicht aber für den Kochtopf. –

17Selbstverständlich, wir haben ja gelernt: zum Braten!? – Folgendes lehrt er uns: sogar zum Braten [so stark salzen] wie für den Kochtopf ist verboten.

18Die Rabbanan lehrten: Man darf [am Feste] Fettstücke weder salzen noch wenden; im Namen R. Jehošua͑s sagten sie, man dürfe sie in der Luft auf Pflöcken ausbreiten.

19R. Mathna sagte: Die Halakha ist wie R. Jehošua͑. Manche lesen: R. Mathna sagte: Die Halakha ist nicht wie R. Jehošua͑. – Einleuchtend ist dies nach denjenigen, welche sagen, die Halakha sei wie R. Jehošua͑, denn er lehrt uns, daß die Halakha wie der Einzelne sei,

20da man sonst glauben könnte, [bei einem Streite] zwischen einem Einzelnen und einer Mehrheit ist ja die Halakha nach der Mehrheit zu entscheiden; wozu aber ist dies nach denjenigen nötig, welche sagen, die Halakha sei nicht wie R, Jehošua͑, [bei einem Streite] zwischen einem Einzelnen und einer Mehrheit ist ja die Halakha selbstverständlich nach der Mehrheit zu entscheiden!? – Man könnte glauben, der Grund R. Jehošua͑s sei einleuchtend, denn man könnte, wenn dies nicht erlaubt ist, das Schlachten ganz unterlassen, so lehrt er uns. –

21Womit ist dies anders als [das Hinlegen der] Haut zum Darauftreten!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.