Beza — Blatt 18a
1man könnte es in die Hand nehmen und vier Ellen auf öffentlichem Gebiete tragen. Abajje sprach zu ihm: Wie ist es in dem Falle zu erklären, wenn man einen Brunnen in seinem Hofe hat!? Dieser erwiderte: Bei einem Brunnen in seinem Hofe ist ein Brunnen auf öffentlichem Gebiete berücksichtigt worden. –
2Allerdings am Šabbath, wie ist es aber hinsichtlich des Festtages zu erklären!? – Am Festtage mit Rücksicht auf den Šabbath. –
3Berücksichtigen wir dies denn, wir haben ja gelernt: Sie stimmen überein, daß man Wasser in einem Steingefäße zur Reinigung [mit reinem] in Berührung bringen darf, jedoch nicht untertauchen. Wenn dem so wäre, sollte man bei der Berührung das Untertauchen berücksichtigen!? –
4Meinst du: wenn man reines Wasser hat, ist ja die Berührung nicht nötig; doch wohl, wenn man keines hat, und wenn man keines hat, ist man dabei vorsichtig.
5Er wandte gegen ihn ein: Man darf mit einem [rituell] unreinen Eimer Wasser schöpfen, und er wird rein. Wenn dem so wäre, sollte man berücksichtigen, man könnte veranlaßt werden, ihn direkt unterzutauchen!? – Hierbei ist es anders: da nur das Schöpfen erlaubt ist, so denkt man daran.
6Er wandte gegen ihn ein: Ein am Vorabend des Festes unrein gewordenes Gefäß darf man am Festtage nicht untertauchen, ein am Festtage [unrein gewordenes] darf man am Festtage wohl untertauchen. Wenn dem so wäre, sollte man doch beim am Festtage unrein gewordenen das am Vorabend des Festes unrein gewordene berücksichtigen!? Die Verunreinigung am Festtage ist selten, und bei Seltenem haben die Rabbanan es nicht berücksichtigt.
7Er wandte gegen ihn ein: Das durch eine Unreinheit unrein gewordene Gefäß darf man am Festtage nicht untertauchen, das durch ein Erst verunreinigtes [unrein gewordene] darf man am Festtage untertauchen. Wenn dem so wäre, sollte man doch auch bei diesem das andere berücksichtigen!? –
8Am Erstverunreinigten kann es ja nur bei Priestern vorkommen, und Priester sind vorsichtig. –
9Komm und höre: R. Ḥija b.Aši sagte im Namen Rabhs: Eine Menstruierende, die keine [reinen] Kleider hat, darf eine List anwenden und in den Kleidern untertauchen. Wenn dem so wäre, sollte man doch berücksichtigen, sie könnte veranlaßt werden, diese allein unterzutauchen!? –
10Hierbei ist es anders; da sie es nur in den Kleidern darf, denkt sie daran.
11R. Joseph erklärte: Mit Rücksicht darauf, man könnte zum Ausdrücken veranlaßt werden.
12Abajje sprach zu ihm: Allerdings Geräte, die ausgedrückt werden, wie ist es aber hinsichtlich Geräten zu erklären, die nicht ausgedrückt werden!? Dieser erwiderte: Bei diesen sind jene berücksichtigt worden. Darauf erhob er gegen ihn all jene Einwände, und dieser erwiderte dasselbe, was wir erwidert haben.
13R. Bebaj erklärte: Mit Rücksicht darauf, man könnte es aufschieben. Übereinstimmend mit R. Bebaj wird gelehrt: Man darf kein am Vorabend des Festes unrein gewordenes Gerät am Feste untertauchen, mit Rücksicht darauf, man könnte es aufschieben.
14Raba erklärte: Weil es den Anschein hat, als bessere man das Gerät aus. – Demnach sollte dies auch von einem Menschen gelten!? – Bei einem Menschen erscheint es als Kühlung. –
15Allerdings in gutem Wasser, wie ist es aber bei schlechtem Wasser zu erklären!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Es kommt vor, daß man
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.