Beza — Blatt 19a
1und wenn du willst, sage ich: die Rabbanan, denn unsere Mišna spricht nur vom Šabbath.
2Die Rabbanan lehrten: Man darf das am Vorabend des Festes unrein gewordene Gefäß nicht bei Dämmerung untertauchen;
3R. Šimo͑n Šezori sagt, auch am Wochentage sei es verboten, weil man den Sonnenuntergang [abwarten] muß. –
4Braucht man nach dem ersten Tanna nicht den Sonnenuntergang [abzuwarten]!? Raba sprach: Ich traf die Schüler des Lehrhauses, und diese sagten: Der Streit bestehe darin, ob aus der Handlungsweise die Absicht zu erkennen sei. Hier handelt es sich um den Fall, wenn jemand bei Dämmerung mit einem Geräte in der Hand läuft, um es unterzutauchen:
5einer ist der Ansicht, er laufe deshalb, weil er weiß, daß man den Sonnenuntergang [abwarten ] muß,
6und einer ist der Ansicht, er laufe deshalb, weil er es mit seiner Arbeit [eilig hat].
7Da sprach ich zu ihnen: Alle stimmen überein, daß aus der Handlungsweise die Absicht zu erkennen sei, und sie streiten über den Fall, wenn einem etwas an einem [unreinen Gegenstande], der kleiner ist als eine Linse, unrein wurde und er vor die Rabbanan fragen kommt, ob ein Gegenstand kleiner als eine Linse verunreinigend sei oder nicht. Einer ist der Ansicht, wenn er dies nicht weiß, weiß er auch nicht, daß Sonnenuntergang erforderlich sei, und einer ist der Ansicht, dies weiß er nicht, [die Benötigung des] Sonnenunterganges aber weiß er wohl.
8MAN DARF VON BEHUF ZU BEHUF UNTERTAUCHEN. Die Rabbanan lehrten: Wieso von Behuf zu Behuf?
9Wer das Ölgefäß für den Wein, oder das Weingefäß für das Öl verwenden will, darf dies.
10Wieso von Gesellschaft zu Gesellschaft? Wer [das Pesaḥlamm] mit einer Gesellschaft zu essen beabsichtigt hat, und es dann mit einer andern essen will, darf dies.
11DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN BRINGE HEILSOPFER DAR UND STÜTZE NICHT, JEDOCH KEINE BRANDOPFER; DIE SCHULE HILLELS SAGT, MAN BRINGE HEILSOPFER UND BRANDOPFER DAR UND STÜTZE AUCH.
12GEMARA. U͑la sagte: Der Streit besteht nur über das Stützen des Heilsopfers und die Darbringung des Wallfahrts-Brandopfers. Die Schule Šammajs ist der Ansicht: ihr sollt es als Fest des Herrn feiern, nur das Festopfer und nicht das Wallfahrts-Brandopfer, und die Schule Hillels ist der Ansicht: des Herrn, was alles des Herrn ist;
13Gelobtes und Gespendetes aber dürfen nach aller Ansicht am Festtage nicht dargebracht werden.
14Man wandte ein: R. Šimo͑n b.Elea͑zar sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß kein nicht zum Feste gehörendes Brandopfer am Festtage dargebracht werden darf,
15sie streiten nur über ein zum Feste gehörendes Brandopfer und ein nicht zum Feste gehörendes Heilsopfer; die Schule Šammajs sagt, man bringe sie nicht dar, und die Schule Hillels sagt, man bringe sie wohl dar!? –
16Berichtige es wie folgt: R.Šimo͑n b.Elea͑zar sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß keine nicht zum Feste gehörenden Brand- und Heilsopfer am Festtage dargebracht werden dürfen, ferner auch, daß das zum Feste gehörende Heilsopfer dargebracht werden darf, sie streiten nur über das zum Feste gehörende Brandopfer; die Schule Šammajs sagt, man bringe es nicht dar, und die Schule Hillels sagt, man bringe es wohl dar.
17R.Joseph erwiderte: Willst du etwa den Streit zwischen Tannaím aus der Welt schaffen!? Hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: Beim zum Feste gehörenden Heilsopfer erfolge, wie die Schule Šammajs sagt, das Stützen am Vorabend des Festes und das Schlachten am Festtage, und wie die Schule Hillels sagt, das Stützen (am Festtage) und das Schlachten am Festtage.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.