Beza — Blatt 19b

1Gelobtes und Gespendetes aber dürfen nach aller Ansicht am Festtage nicht dargebracht werden.

2Diese Tannaím [führen denselben Streit] wie die Tannaím der folgenden Lehre: Man darf am Pesaḥfeste kein Dankopfer darbringen, wegen des dazugehörenden Gesäuerten, auch nicht am Wochenfeste, weil es ein Festtag ist, wohl aber bringe man sein Dankopfer am Hüttenfeste dar.

3R.Šimo͑n sagte: Es heißt: am Pesaḥfeste, am Wochenfeste und am Hüttenfeste, was am Pesaḥfeste darzubringen ist, ist auch am Wochenfeste und am Hüttenfeste darzubringen, und was am Pesaḥfeste nicht dargebracht werden darf, darf auch am Wochenfeste und am Hüttenfeste nicht dargebracht werden. R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n sagt, man bringe am Hüttenfeste sein Dankopfer dar, und man genügt damit der Pflicht der Festfreude, nicht aber des Festopfers.

4Der Meister sagte: Man darf am Pesaḥfeste kein Dankopfer darbringen wegen des dazugehörenden Gesäuerten. Selbstverständlich!? R. Ada b.R. Jiçḥaq, wie manche sagen, R. Šemuél b.Abba, erwiderte: Hier handelt es sich um den vierzehnten [Nisan], und er ist der Ansicht, man dürfe nicht Geheiligtes in den Untauglichkeitsraum bringen.

5«Auch nicht am Wochenfeste, weil es ein Festtag ist.» Er ist nämlich der Ansicht, Gelobtes und Gespendetes dürfen am Festtage nicht dargebracht werden.

6(Der Meister sagte:) «Wohl aber bringe man sein Dankopfer am Hüttenfeste dar.» Wann: wollte man sagen, am Feste selbst, so sagtest du ja, am Wochenfeste nicht, weil es ein Festtag ist!? – Vielmehr, an den Halbfesttagen.

7«R. Šimo͑n sagte: Es heißt: am Pesaḥfeste, am Wochenfeste und am Hüttenfeste, was am Pesaḥfeste darzubringen ist, ist auch am Wochenfeste und am Hüttenfeste darzubringen, und was am Pesaḥfeste nicht dargebracht werden darf, darf auch am Wochenfeste und am Hüttenfeste nicht dargebracht werden.» R. Zera wandte ein: Wenn wir [am Feste] sogar Späne abschneiden, um wieviel mehr sollte man Gelobtes und Gespendetes [darbringen dürfen]!?

8Abajje erwiderte: Alle stimmen überein, daß die Darbringung erlaubt ist, sie streiten nur über das Verbot des Versäumens.

9Der erste Tanna ist der Ansicht, der Allbarmherzige sagt drei Male, auch nicht der Reihe nach, und

10R. Šimo͑n ist der Ansicht, nur der Reihe nach und nicht außer der Reihe.

11«R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n sagt, man bringe am Hüttenfeste sein Dankopfer dar.» Wann: wollte man sagen, an den Halb festlagen, so sagt ja der erste Tanna dasselbe!? – Vielmehr am Feste selbst, und er ist der Ansicht, Gelobtes und Gespendetes dürfen am Festtage dargebracht werden. –

12Weshalb lehrt er dies gerade vom Hüttenfeste? – R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n vertritt hierbei seine Ansicht, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Die Schrift brauchte ja nicht das Hüttenfest zu nennen, wo sie ja von diesem spricht, und wenn sie es dennoch nennt, so besagt dies, daß dieses das letzte ist.

13R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n sagte: Dies besagt, daß dieses [das Verbot des Versäumens] veranlaßt.

14«Und man genügt damit der Pflicht der Festfreude, nicht aber des Festopfers.» Selbstverständlich, dieses ist ja ein Pflichtopfer, und das Pflichtopfer kann ja nur von Profanem dargebracht werden!? –

15Dies ist deshalb nötig, selbst wenn man sie [unter dieser Bedingung] abgesondert hat.

16R. Šimo͑n b. Laqiš fragte nämlich R. Joḥanan: Wie ist es, wenn jemand sagt: ‘Ich nehme auf mich, ein Dankopfer darzubringen, daß ich mich damit des Festopfers entledige’. ‘Ich will Naziräer sein

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.