Beza — Blatt 20a
1und [die Opfer beim] Haarschneiden vom Gelde des zweiten Zehnten darbringen’? Dieser erwiderte: Das Gelübde ist gültig, ohne daß er sich [des Festopfers] entledigt, er ist Naziräer, ohne das Haar schneiden zu lassen.
2Einst sprach Jemand [letztwillig]: Gebet jenem vierhundert Zuz, und er soll meine Tochter heiraten. Darauf sprach R. Papa: Die vierhundert Zuz soll er erhalten, und die Tochter kann er, wenn er will, heiraten, wenn er will, nicht heiraten. –
3Also nur deshalb, weil er gesagt hat: gebet ihm, und er soll heiraten, hätte er aber gesagt: er soll heiraten und gebet ihm, so würde er sie nur dann erhalten, wenn er sie heiratet, sonst aber nicht.
4Meremar saß und trug es als selbständige Lehre vor. Da sprach Rabina zu ihm: Ihr lehrt es so, wir aber lehren es als eine von Reš Laqiš an R. Joḥanan gerichtete Frage.
5Ein Schüler rezitierte vor R. Jiçḥaq b. Abba: Und er brachte das Brandopfer dar und besorgte es nach Vorschrift, nach Vorschrift des freiwilligen Brandopfers; dies lehrt, daß das pflichtige Brandopfer des Stützens benötige.
6Da sprach dieser zu ihm: Dies hast du wohl von der Schule Šammajs, die hinsichtlich des pflichtigen Heilsopfers nicht vom freiwilligen Heilsopfer folgert, denn nach der Schule Hillels ist ja, da sie hinsichtlich des pflichtigen Heilsopfers vom freiwilligen Heilsopfer folgert, auch wegen des pflichtigen Brandopfers kein Schriftvers nötig, da man ja hinsichtlich dessen vom freiwilligen Brandopfer folgern kann. –
7Woher, daß die Schule Hillels hinsichtlich des pflichtigen Heilsopfer vom freiwilligen Heilsopfer folgert, vielleicht folgert sie es vom pflichtigen Brandopfer, und hinsichtlich des pflichtigen Brandopfers selbst ist ein Schriftvers nötig!? –
8Vom freiwilligen Heilsopfer wohl deshalb nicht, weil dieses häufig ist, ebenso ist auch vom Pflichtigen Brandopfer nicht zu folgern, da dieses vollständig [verbrannt] wird. –
9Vielmehr, man folgere von beiden. –
10Die Schule Šammajs ist also der Ansicht, beim pflichtigen Heilsopfer sei das Stützen nicht erforderlich; es wird ja aber gelehrt: R. Jose sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß das Stützen erforderlich sei, sie streiten nur, ob das Schlachten dem Stützen unmittelbar folgen muß; die Schule Šammajs sagt, dies sei nicht nötig, und die Schule Hillels sagt, dies sei wohl nötig!? –
11Er ist der Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Jose b.R. Jehuda sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels streiten nicht, ob das Schlachten dem Stützen unmittelbar folgen muß, sie streiten vielmehr, ob beim [pflichtigen Heilsopfer] das Stützen überhaupt erforderlich sei; die Schule Šammajs sagt, es sei nicht erforderlich, und die Schule Hillels sagt, es sei wohl erforderlich.
12Die Rabbanan lehrten: Einst brachte Hillel der Ältere am Festtage ein Brandopfer nach dem Tempelhofe zum Stützen; da sammelten sich die Schüler Šammajs des Älteren um ihn und fragten ihn: Welches Bewenden hat es mit diesem Vieh? Dieser erwiderte ihnen: Es ist ein weibliches, und ich habe es als Heilsopfer hergebracht. Darauf streichelte er es am Schweife, und jene gingen fort.
13An diesem Tage gewann die Schule Šammajs die Oberhand über die Schule Hillels und wollte die Halakha nach ihrer Ansicht festsetzen. Da ließ ein Greis von den Schülern Šammajs des Älteren, Baba b.Buṭa war sein Name, der wußte, daß die Halakha wie die Schule Hillels sei,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.