Beza — Blatt 21a

1‘Hat man es gesprengt’, nur wenn es bereits erfolgt ist, von vornherein aber nicht. Richtig ist dies nach Raba, gegen Rabba b.R. Hona ist dies ja aber ein Einwand!? – Dies ist ein Einwand. Wenn du aber willst, sage ich: anders ist die des Feierns wegen am Šabbath [verbotene Arbeit] als die des Feierns wegen am Feste [verbotene Arbeit].

2R. Ivja der Greis fragte R. Hona: Darf man ein zur Hälfte einem Nichtjuden und zur Hälfte einem Jisraéliten gehörendes Vieh am Festtage schlachten? Dieser erwiderte: Es ist erlaubt. Jener sprach: Womit ist ein solches anders als Gelobtes und Gespendetes? Dieser erwiderte: Ein Rabe fliegt.

3Als jener hinausging, sprach sein Sohn Rabba zu ihm: War es nicht R. Ivja der Greis, den der Meister als bedeutenden Mann rühmte? Dieser erwiderte: Was sollte ich mit ihm machen!? Ich bin heute [in einer Stimmung von] stärkt mich mit Traubenkuchen, erquickt mich mit Äpfeln, und er fragt mich Dinge, die der Begründung benötigen. –

4Was ist wirklich der Grund? – Ein zur Hälfte einem Nichtjuden und zur Hälfte einem Jisraéliten gehörendes Vieh darf man am Festtage schlachten, weil kein olivengroßes Stück Fleisch ohne Schlachten möglich ist, Gelobtes und Gespendetes darf man am Festtage nicht schlachten, weil die Priester [ihren Anteil] vom Tische Gottes erhalten.

5R. Hisda sagte: Ein zur Hälfte einem Nichtjuden und zur Hälfte einem Jisraéliten gehörendes Vieh darf man am Festtage schlachten, weil kein olivengroßes Stück Fleisch ohne Schlachten möglich ist: den zur Hälfte einem Nichtjuden und zur Hälfte einem Jisraéliten gehörenden Teig darf man am Festtage nicht backen, weil man ihn beim Kneten teilen kann.

6R. Ḥana b. Ḥanilaj wandte ein: Hundeteig ist, wenn die Hirten davon essen, zur Teighebe pflichtig; ferner darf man damit einen E͑rub bereiten und eine Verbindung herstellen, darüber den Segen sprechen und den gemeinsamen Tischsegen, ihn am Festtage backen und man genügt damit seiner Pflicht am Pesaḥfeste. Weshalb denn, man kann ihn ja beim Kneten teilen!? –

7Anders ist es beim Hundeteig, weil man [die Hunde] eventuell mit einem Aase befriedigen kann. –

8Hält denn R. Ḥisda von der Eventualität, es wurde ja gelehrt: Wer am Festtage für den Wochentag backt, erhält, wie R. Ḥisda sagt, Geißelhiebe, und wie Rabba sagt, keine Geißelhiebe.

9R. Ḥisda sagt, er erhalte Geißelhiebe, denn wir sagen nicht, eventuell könnte er [das Gebäck] gebrauchen, wenn nämlich Gäste eintreffen, daher ist es auch jetzt für ihn brauchbar; Rabba sagt, er erhalte keine Geißelhiebe, denn wir berücksichtigen die Eventualität wohl!? –

10Vielmehr, man sage nicht: eventuell [zu befriedigen] möglich, sondern in dem Falle, wenn die Hirten ein Aas haben, sodaß sie sie bestimmt damit befriedigen.

11Man fragte R. Hona: Dürfen die Dörflinge, denen man Proviant für die Truppen zu liefern auferlegt hat, am Festtage backen? Dieser erwiderte: Wir beobachten: falls sie es dulden, daß man davon einem Kinde ein Stückchen Brot gibt, so ist jedes [Brot] für ein Kind brauchbar, sodann ist es erlaubt, wenn aber nicht, ist es verboten. –

12Es wird ja aber gelehrt: Als einst Šimo͑n der Temanite abends nicht im Lehrhause war und R. Jehuda b.Baba ihn darauf traf, fragte er ihn: Weshalb warst du gestern abend nicht im Lehrhause? Dieser erwiderte: Ein Trupp kam in unsere Stadt und wollte die ganze Stadt plündern; da schlachteten wir für sie ein Kalb, verpflegten sie und ließen sie in Frieden ziehen.

13Da sprach jener: Es würde mich wundern, wenn ihr nicht euren Verdienst durch euren Verlust eingebüßt haben solltet. Die Tora sagte ja für euch, nicht aber für Nichtjuden. Weshalb denn, es war ja zum Essen brauchbar!?

14R.Joseph erwiderte: Es war ein totverletztes Kalb. – Es war ja für Hunde brauchbar!? –

15Hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: Nur was zur Speise für allerlei Seelen gehört, das allein darf von euch zubereitet werden; aus den Worten für allerlei Seelen könnte man entnehmen, auch die Seele eines Tieres sei einbegriffen, wie es heißt: wer die Seele eines Tieres erschlägt, der soll es bezahlen, so heißt es euch,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.