Beza — Blatt 22a
1und eine Kerze anstecken. Im Namen R. Jiçḥaqs sagten sie, auch einen kleinen Fisch braten. Ebenso wird gelehrt: Wer keinen Speisen-E͑rub niedergelegt hat, für den darf man ein Brot backen, eine Speise warmstellen, eine Kerze anstecken und einen Krug [Wasser] wärmen. Manche sagen, auch einen kleinen Fisch braten.
2Raba erwiderte: Tatsächlich wenn man einen niedergelegt hat, anders ist aber das Warmstellen, da es ersichtlich ist, daß dies für den Šabbath erfolgt.
3Abajje wandte gegen ihn ein: Ḥananja sagte: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe nur dann backen, wenn man den E͑rub aus Brot gemacht hat, man dürfe nur dann kochen, wenn man den E͑rub aus einer gekochten Speise gemacht hat, und man dürfe nur dann warmstellen, wenn man Wasser bereits am Vorabend des Festes warmgestellt hat. Wenn man Wasser warmgestellt hat, ist es also erlaubt, obgleich es ersichtlich ist, daß dies für den Šabbath erfolgt!?
4Vielmehr, erklärte Abajje, hier handelt es sich um den Fall, wenn man einen E͑rub gemacht hat, für das eine und nicht für das andere, nach Ḥananja, gemäß der Ansicht der Schule Šammajs.
5MAN DARF KEINE LEUCHTE AUFRICHTEN. Welche Arbeit ist dies denn!? R. Ḥenana b.Bisna erwiderte: Hier handelt es sich um einen aus Gliedern zusammengesetzten Leuchter, bei dem es den Anschein des Bauens hat. Die Schule Šammajs ist der Ansicht, bei Geräten gebe es ein Bauen, und die Schule Hillels ist der Ansicht, bei Geräten gebe es kein Bauen und kein Niederreißen.
6Einst war U͑la bei R. Jehuda zu Besuch, und sein Diener kam und stellte für ihn die Leuchte hin. Da richtete R. Jehuda gegen U͑la folgenden Einwand: Wer Öl in eine Leuchte tut, ist wegen Anzündens schuldig, und wer davon braucht, ist wegen Löschens schuldig. Dieser erwiderte: Ich achtete nicht darauf.
7Rabh sagte: Schnuppen ist erlaubt.
8Abba b.Martha fragte Abajje: Darf man das Licht wegen jener Sache auslöschen? Dieser erwiderte: Man kann es ja in einem anderen Zimmer. –
9Wie ist es, wenn man kein anderes Zimmer hat? – Man kann ja eine Scheidewand machen. – Wie ist es, wenn man nichts hat, womit eine Scheidewand zu machen? – Man kann ja ein Gefäß über [das Licht] stülpen. – Wie ist es, wenn man kein Gefäß hat? Dieser erwiderte: Es ist verboten.
10Jener wandte gegen ihn ein: Man darf kein Scheit aus Sparsamkeit auslöschen, wohl aber ist es erlaubt, damit das Zimmer oder die Speise nicht anrauche!? Dieser erwiderte: Dies ist die Ansicht R. Jehudas, während ich nach den Rabbanan entschieden habe.
11Abajje fragte Rabba: Darf man am Festtage eine Feuersbrunst löschen? Wenn Lebensgefahr vorliegt, ist es mir nicht fraglich, denn es ist sogar am Šabbath erlaubt, fraglich ist es mir nur in dem Falle, wenn nur ein Geldschaden vorliegt.
12Dieser erwiderte: Es ist verboten. Er wandte gegen ihn ein: Man darf kein Scheit aus Sparsamkeit auslöschen, wohl aber ist es erlaubt, damit das Zimmer oder die Speise nicht anrauche!? – Dies ist die Ansicht R. Jehudas, während ich nach den Rabbanan entschieden habe.
13R. Aši fragte Amemar: Darf man am Festtage das Auge schmieren? Wenn Gefahr vorliegt, zum Beispiel wegen Eiterns, Stechens, Blutens, Tränens, Entzündung, oder deren Beginn, ist es mir nicht fraglich, derentwegen ist es sogar am Šabbath erlaubt, fraglich ist es mir nur bei Abnahme der Krankheit und zur Klärung des Auges.
14Dieser erwiderte: Es ist verboten. Er wandte gegen ihn ein: Man darf kein Scheit auslöschen [&c.]!? Dieser erwiderte dasselbe, was jene erwidert haben.
15Amemar erlaubte am Šabbath das Auge von einem Nichtjuden schmieren zu lassen. Manche sagen, Amemar selbst habe sich das Auge von einem Nichtjuden schmieren lassen. Da sprach R. Aši zu Amemar: Wohl deshalb, weil U͑la, Sohn des R. Ilaj, gesagt hat, daß man alles, was ein Kranker braucht, von einem Nichtjuden verrichten lassen dürfe, und auch R. Hamnuna gesagt hat, daß man sogar in Fällen, wo keine Gefahr vorliegt, einem Nichtjuden es zu tun sagen dürfe,
16aber dies nur dann, wenn man selbst nicht mithilft, während der Meister mithilft, indem er [das Auge] schließt und öffnet!? Jener erwiderte: Schon R. Zebid wandte dasselbe ein, und ich erwiderte ihm, das Mithelfen sei belanglos.
17Amemar erlaubte, am zweiten Tage des Neujahrsfestes das Auge zu schmieren. Da sprach R. Aši zu Amemar: Raba sagte ja, daß mit einem Leichnam am ersten Festtage Nichtjuden und am zweiten Tage auch Jisraéliten sich befassen dürfen, und dies gelte auch von beiden Tagen des Neujahrsfestes,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.