Beza — Blatt 24a
1WENN NOCH EIN ABERMALIGES FANGEN NÖTIG IST, SO IST ESVERBOTEN, WENN EIN ABERMALIGES FANGEN NICHT NÖTIG IST, SO IST ES ERLAUBT.
2GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Man darf am Festtage kein Wild und kein Geflügel aus dem Gehege fangen, auch darf man ihnen kein Futter reichen. Es besteht also ein Widerspruch hinsichtlich des Wildes und hinsichtlich des Geflügels!?
3Allerdings ist der Widerspruch hinsichtlich des Wildes zu erklären: das eine nach R. Jehuda und das andere nach den Rabbanan,
4denn wir haben gelernt: R. Jehuda sagt, wer einen Vogel in einen Schlag oder ein Reh in ein Haus einfängt, sei schuldig, nur in ein Haus und nicht in ein Gehege; die Weisen sagen, einen Vogel in einen Schlag, ein Reh in einen Garten, in einen Hof oder in ein Gehege.
5Aber hinsichtlich des Geflügels besteht ja ein Widerspruch!? Wolltest du sagen, hinsichtlich dessen bestehe kein Widerspruch, denn das eine gelte von einem Gehege mit Bedachung und das andere von einem Gehege ohne Bedachung,
6so gleicht ja auch ein Haus einem Gehege mit Bedachung, dennoch gilt dies sowohl nach R. Jehuda als auch nach den Rabbanan nur [vom Einfangen] eines Vogels in einen Schlag, nicht aber in ein Haus!?
7Rabba b.R. Hona erwiderte: Diese [Lehre] spricht von Waldvögeln, die sich nicht zähmen lassen. In der Schule R. Jišma͑éls wurde nämlich gelehrt: Er wird deshalb Waldvogel genannt, weil er sowohl im Hause als auch im Freien wohnt. –
8Da du nun darauf gekommen bist, so ist auch der Widerspruch hinsichtlich des Wildes zu erklären, denn das eine gilt von einem kleinen Gehege und das eine gilt von einem großen Gehege. –
9Welches heißt ein kleines Gehege und welches heißt ein großes Gehege? R. Aši erwiderte: Wenn man [dem Tiere] nachläuft und es mit einem Satze erhascht, ist es ein kleines Gehege, sonst aber ist es ein großes Gehege. Oder aber, wenn es Winkel [zum Entwischen] hat, ist es ein großes Gehege, sonst aber ist es ein kleines Gehege. Oder aber, wenn der Schatten der einen Wand auf die andere fällt, ist es ein kleines Gehege, sonst aber ist es ein großes Gehege.
10R. ŠIMO͑N B.GAMLIÉL SAGT, NICHT ALLE GEHEGE GLEICHEN EINANDER &C. R. Joḥanan sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b.Gamliél. Abajje sprach zu ihm: ‘Die Halakha ist’, streitet denn jemand dagegen!?
11Dieser erwiderte: Was kommt es darauf an!? Jener entgegnete: Eine Lehre vortragen nur als Singsang!?
12DIE REGEL IST: WENN NOCH EIN ABERMALIGES FANGEN NÖTIG IST &C. Was heißt ein abermaliges Fangen? R. Joseph erwiderte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Wenn man sagt: hole ein Netz, wir wollen es einfangen.
13Abajje sprach zu ihm: Beim [Einfangen von] Gänsen und Hühnern sagt man ja ebenfalls: hole ein Netz, wir wollen sie einfangen, dennoch wird gelehrt, wer Gänse, Hühner oder Haustauben einfängt, sei frei!?
14Rabba b.R. Hona erwiderte im Namen Šemuéls: Diese kommen abends in ihren Käfig, jene kommen abends nicht in ihren Käfig. –
15Aber Tauben, die sich im Schlage und auf dem Boden aufhalten, kommen ja ebenfalls abends in ihren Käfig, dennoch wird gelehrt, wer [am Feste] im Schlage und auf dem Boden sich aufhaltende Tauben oder in Nestern und Wölbungen nistende Vögel fängt, sei schuldig!?
16Vielmehr, erklärte Rabba b. R. Hona im Namen Šemuéls, diese kommen abends in ihren Käfig, und ihre Nahrung liegt dir ob, jene kommen abends in ihren Käfig, ihre Nahrung liegt dir aber nicht ob.
17R.Mari erwiderte: Diesen muß man [beim Einfangen] auflauern, jenen braucht man nicht aufzulauern. – Auflauern muß man ja allen!? – Wir meinen, auch wenn sie in ihren Käfig zurückkehren.
18WENN MAN AM VORABEND DES FESTTAGES TIER-, GEFLÜGEL- UND FISCHNETZE AUSGELEGT HAT, SO DARF MAN AUS DIESEN AM FESTTAGE NUR DANN NEHMEN, WENN MAN WEISS, DASS SIE BEREITS AM VORABEND DES FESTES GEFANGEN WAREN. EINST BRACHTE EIN NICHTJUDE R. GAMLIÉL FISCHE [AM FESTE], DA SPRACH ER: SIE SIND ZWAR ERLAUBT, JEDOCH WILL ICH SIE IHM NICHT ABNEHMEN.
19GEMARA. Ein Tatfall zur Widerlegung!? - [Die Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Wovon ein Zweifel obwaltet, ob es [am Vorabend] vorrätig war, ist verboten, nach R. Gamliél aber erlaubt; einst brachte auch ein Nichtjude R. Gamliél Fische [am Feste], da sprach er: Sie sind zwar erlaubt, jedoch will ich sie ihm nicht abnehmen.
20R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist nicht wie R. Gamliél. Manche beziehen dies auf folgende Lehre: Wovon ein Zweifel obwaltet, ob es [am Vorabend] vorrätig war, ist nach R. Gamliél erlaubt und nach R. Jehošua͑ verboten. Hierzu sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Jehošua͑. Manche beziehen dies auf folgende Lehre:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.