Beza — Blatt 24b
1Man darf am Festtage Tiere aus den Behältern schlachten, nicht aber solche aus Fangnetzen und Jägergarnen; R. Šimo͑n b.Elea͑zar sagte: Wenn man kommt und [die Fangnetze] vom Vorabend des Festes beschädigt findet, so sind [die Tiere] bestimmt am Vorabend des Festes gefangen worden und somit erlaubt, und wenn man kommt und sie am Festtage beschädigt findet, so sind sie bestimmt am Festtage gefangen worden und somit verboten.
2Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst sagst du, daß, wenn man kommt und sie vom Vorabend des Festes beschädigt findet, [die Tiere] bestimmt am Vorabend gefangen worden sind, nur wenn man sie dann beschädigt findet, wenn aber ein Zweifel obwaltet, sind sie demnach verboten,
3[dagegen aber] heißt es im Schlußsatze, daß, wenn man kommt und sie am Festtage beschädigt findet, sie bestimmt am Festtage gefangen worden sind, nur wenn man sie dann beschädigt findet, wenn aber ein Zweifel obwaltet, gelten sie als bereits am Vorabende des Festtages gefangen und sind erlaubt!? Vielmehr meint er es wie folgt: Kommt man und findet [die Netze] vom Vorabend des Festes beschädigt, so sind sie bestimmt am Vorabend des Festes gefangen worden und somit erlaubt, ist es aber zweifelhaft, so ist es ebenso, als wären sie am Festtage selbst gefangen worden und sie sind verboten.
4Hierzu sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b.Elea͑zar.
5DA SPRACH ER: SIE SIND ZWAR ERLAUBT. In welcher Hinsicht erlaubt? – Rabh sagt, abzunehmen, und Levi sagt, zu essen.
6Rabh sagte: Nie versäume man das Lehrhaus, auch nicht eine Stunde, denn ich und Levi, wir waren beide anwesend, als Rabbi diese Lehre vortrug; abends sagte er, es sei erlaubt, sie zu essen, und am [folgenden] Morgen sagte er, es sei erlaubt, sie abzunehmen. Ich war dann im Lehrhause, und bin so [von der ersten Lehre] abgekommen, Levi war dann nicht im Lehrhause, und ist von dieser nicht abgekommen.
7Man wandte ein: Wenn ein Nichtjude einem Jisraéliten ein Geschenk bringt, selbst schlammige Fische oder Früchte desselben Tages, so sind sie erlaubt. Einleuchtend ist dies nach demjenigen, der abzunehmen erlaubt sagt, sind denn aber nach demjenigen, der sie zu essen erlaubt sagt, Früchte desselben Tages zu essen erlaubt!? –
8Sind denn, auch nach deiner Auffassung, Früchte desselben Tages fortzubewegen erlaubt!? Vielmehr gilt dies von zerschnittenen Fischen und in Kraut eingelegten Früchten, und nur deshalb nennt er sie ‘desselben Tages’, weil sie so [frisch] sind, als wären sie am selben Tage [gepflückt] worden.
9R. Papa sagte: Die Halakha ist, wenn ein Nichtjude einem Jisraéliten am Festtage ein Geschenk bringt, sei es verboten, wenn von derselben Art noch am Boden haftet, und auch abends so lange als [das Pflücken] dauert;
10wenn aber von derselben Art nichts am Boden haftet, so ist es, wenn aus demselben [Šabbath]gebiete, erlaubt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.