Beza — Blatt 40a

1WENN JEMAND GÄSTE ZU SICH EINGELADEN HAT, SO DÜRFEN SIE KEINE TISCHGABEN MITNEHMEN, ES SEI DENN, DASS ER IHNEN IHRE TISGHGABEN BEREITS AM VORABEND DES FESTES ZUGEEIGNET HAT.

2GEMARA. Es wurde gelehrt: Wenn jemand bei seinem Nächsten Früchte verwahrt, so gleichen sie, wie Rabh sagt, den Füßen dessen, bei dem sie verwahrt werden, und wie Šemuél sagt, den Füßen dessen, der sie zur Verwahrung gegeben hat. Rabh und Šemuél vertreten somit ihre Ansichten, denn wir haben gelernt: Hat er ihn mit Erlaubnis hineingebracht, so ist der Eigentümer des Hofes schuldig; Rabbi sagt, er sei nur dann schuldig, wenn er die Bewachung übernommen hat.

3Hierzu sagte R. Hona im Namen Rabhs, die Halakha sei wie die Weisen, und Šemuél sagte, die Halakha sei wie Rabbi. Rabh ist also der Ansicht der Rabbanan und Šemuél der Ansicht Rabbis. –

4Rabh kann dir erwidern: meine Ansicht gilt auch nach Rabbi, denn Rabbi ist seiner Ansicht nur da, wo er ihm nichts gesagt hat, hierbei aber hat er ja die Bewachung übernommen.

5Und auch Šemuél kann dir erwidern: meine Ansicht gilt auch nach den Rabbanan, denn die Rabbanan sind ihrer Ansicht nur da, weil der Eigentümer es wünscht, daß sein Ochs sich im Besitze seines Nächsten befinde, damit er nicht schuldig sei, wenn dieser einen Schaden anrichtet, aber wünscht etwa jemand, daß seine Früchte sich im Besitze seines Nächsten befinden!? –

6Wir haben gelernt: Hat er einen E͑rub gemacht, so gleichen seine Früchte ihm selbst. Was nützt ihm sein E͑rub, wenn du sagst, sie gleichen den Füßen dessen, bei dem sie verwahrt werden!? R. Hona erwiderte: Im Lehrhause erklärten sie: wenn er ihm eine Ecke abgetreten hat. –

7Komm und höre: Wenn jemand Gäste zu sich eingeladen hat, so dürfen sie keine Tischgaben mitnehmen, es sei denn, daß er ihnen ihre Tischgaben bereits am Vorabend des Festes zugeeignet hat. Was nützt die Zueignung durch einen anderen, wenn du sagst, sie gleichen den Füßen dessen, bei dem sie verwahrt werden!? – Hierbei ist es, da er sie ihnen durch einen anderen zugeeignet hat, ebenso, als hätte er ihnen eine Ecke abgetreten.

8Wenn du aber willst, sage ich: anders ist es, wo er sie ihnen zugeeignet hat.

9Bei R. Ḥana b. Ḥanilaj hing Fleisch am Türriegel, und als er vor R. Ḥona kam, sprach er zu ihm: Hast du es selber aufgehängt, so geh und nimm es mit, haben sie es aufgehängt, so darfst du es nicht mitnehmen. –

10Durfte er es denn mitnehmen, wenn er selbst es aufgehängt hat, R. Ḥona war ja ein Schüler Rabhs, und Rabh sagt ja, sie gleichen den Füßen dessen, bei dem sie verwahrt werden!? – Anders ist es, wenn am Türriegel; dies ist ebenso, als wenn man eine Ecke abtritt.

11R. Hillel sprach zu R. Aši: Weshalb durfte er es nicht mitnehmen, wenn jene es aufgehängt haben, Šemuél sagte ja, der Ochs des Züchters gleiche den Füßen jedermanns!?

12Rabina sprach zu R. Aši: Weshalb durfte er es nicht mitnehmen, wenn jene es aufgehängt haben, Rabba b. Bar Ḥana sagte ja im Namen R. Joḥanans, die Halakha sei wie R. Dosa!? R. Aši sprach zu R. Kahana: Weshalb durfte er es nicht mitnehmen, wenn jene es aufgehängt haben, wir haben ja gelernt: Vieh und Geräte gleichen den Füßen des Eigentümers!? –

13Vielmehr, anders war es bei R. Ḥana b. Ḥanilaj, der ein bedeutender Mann und nur in ein Studium vertieft war; er sprach zu ihm wie folgt: Hast du es selber aufgehängt, so hast du es dir gemerkt und deine Gedanken davon nicht abgewandt, und du darfst es mitnehmen, haben jene es für dich aufgehängt, so hast du deine Gedanken davon abgewandt, und du darfst es nicht mitnehmen.

14MAN DARF KEINE STEPPENTIERE TRÄNKEN UND SCHLACHTEN, WOHL ABER DARF MAN HAUSTIERE TRÄNKEN UND SCHLACHTEN. HAUSTIERE SIND SOLCHE, DIE IN DER STADT ÜBERNACHTEN, STEPPENTIERE SIND SOLCHE, DIE AUF DEM ANGER ÜBERNACHTEN.

15GEMARA. Wozu braucht er ‘tränken und schlachten’ zu lehren? – Er lehrt uns nebenbei, daß man das Vieh vor dem Schlachten tränke, wegen des Anhaftens der Haut.

16Die Rabbanan lehrten: Folgende sind Steppentiere und folgende sind Haustiere: Steppentiere sind solche, die um das Pesaḥfest ausgetrieben werden, auf dem Anger weiden und zur Zeit das ersten Regenfalles eingetrieben werden; Haustiere sind solche, die ausgetrieben werden und außerhalb des Stadtgebietes weiden, zurückkehren und innerhalb des Stadtgebietes übernachten. Rabbi sagt, diese und jene seien Haustiere; Steppentiere seien vielmehr solche, die ausgetrieben werden und auf dem Anger weiden, und weder im Sommer noch in der Regenzeit nach der Siedelung kommen. –

17Hält denn Rabbi [vom Verbote] des Abgesonderten, R, Šimo͑n b.Rabbi fragte ja Rabbi, wie es sich nach R. Šimo͑n mit den unreifen Datteln verhalte, und er erwiderte, nach R. Šimo͑n gelten

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.