Beza — Blatt 4a
1die oberen [Feigen] als einzelne betrachtet, und die oberen gehen unter den unteren auf,
2und nach R. Jehošua͑ gehen sie nur unter hundert anderen am Rande befindlichen auf, und wenn keine [hundert vorhanden] sind, so sind die am Rande befindlichen verboten, und die am Boden befindlichen erlaubt.
3R. Jehuda sagt, nach R. Elie͑zer gehen sie unter hundert am Rande befindlichen auf, und wenn keine [hundert vorhanden] sind, so sind die am Rande befindlichen verboten und die am Boden befindlichen erlaubt, nach R. Jehošua͑ aber gehen sie nicht einmal unter dreihundert anderen am Rande befindlichen auf.
4Wenn man sie aber in der Form gepreßt und weiß nicht, in welcher Form man sie gepreßt hat, so stimmen alle überein, daß sie aufgehen. – ‘So stimmen alle überein’, darin besteht ja ihr Streit!?
5R. Papa erwiderte: Er meint es wie folgt: wenn man sie in einer Form gepreßt hat und nicht weiß, an welcher Stelle der Form man sie gepreßt hat, ob nördlich oder südlich, so stimmen alle überein, daß sie aufgehen.
6R. Aši sagte: Tatsächlich handelt es sich um den Zweifel, ob am Festtage oder am Wochentage [gelegt], es ist aber eine Sache, für die es ein Erlaubtwerden gibt, und eine Sache, für die es ein Erlaubtwerden gibt, geht auch bei einem rabbanitischen [Verbote] nicht auf.
7Es wird gelehrt: Manche sagen im Namen R. Elie͑zers, Ei und Henne dürfen beide gegessen werden. – In welchem Falle: wollte man sagen, wenn die Henne zum Schlachten bestimmt ist, so ist es ja selbstverständlich, daß es und die Mutter erlaubt sind, und wollte man sagen, wenn die Henne zum Eierlegen bestimmt ist, so sind ja beide verboten!? R. Zera erwiderte: Es darf durch die Mutter gegessen werden. –
8In welchem Falle? Abajje erwiderte: Wenn man sie zum Beispiel ohne Bestimmung gekauft hat; wird sie geschlachtet, so ergibt es sich, daß sie zum Schlachten bestimmt war, wird sie nicht geschlachtet, so ergibt es sich, daß sie zum Eierlegen bestimmt war.
9R. Mari sagte: Er lehrt nur eine Übertreibung. Es wird nämlich gelehrt: Manche sagen im Namen R. Elie͑zers, Ei und Henne, Kücklein und Schale dürfen gegessen werden.
10Was heißt Schale: wollte man sagen, die wirkliche Schale, so ist ja die Schale nicht eßbar, und wollte man sagen, das Kücklein in der Schale, so streiten ja die Rabbanan gegen R. Elie͑zer b. Ja͑qob nur über den Fall, wenn es noch nicht zur Welt gekommen ist, nicht aber über den Fall, wenn es bereits zur Welt gekommen ist!?
11Vielmehr ist [der Ausdruck] ‘Kücklein und Schale’ nur eine Übertreibung, ebenso ist auch hier der Ausdruck ‘Ei und Henne’ nur eine Übertreibung.
12Es wurde gelehrt: Wenn ein Šabbath und ein Festtag [aufeinander folgen, so ist das Ei], das an einem [dieser Tage] gelegt wurde, am anderen, wie Rabh sagt, verboten; R. Joḥanan sagt, das an einem Tage gelegt wurde, ist am anderen erlaubt. Demnach wäre Rabh der Ansicht, die Heiligkeit [beider Tage] sei die gleiche
13und [dem widersprechend] sagte Rabh, die Halakha sei wie die vier Ältesten, nach R. Elie͑zer, welcher sagt, es seien zwei verschiedene Heiligkeiten!? –
14Vielmehr, sie streiten über die Vorbereitung des Rabba. Rabh hält von der Vorbereitung des Rabba und R. Joḥanan hält nichts von der Vorbereitung des Rabba.
15[Hierüber streiten auch] Tannaím: Das am Šabbath gelegte [Ei] darf am Feste und das am Feste gelegte [Ei] darf am Šabbath gegessen werden; R. Jehuda sagt im Namen R. Elie͑zers, hierüber bestehe noch ein Streit: nach der Schule Šammajs darf es gegessen werden, und nach der Schule Hillels darf es nicht gegessen werden.
16Der Gastwirt des R. Ada b.Ahaba hatte zum Šabbath am Feste [vorher] gelegte Eier, und kam zu ihm fragen, ob man sie heute backen dürfe, um sie morgen zu essen?
17Dieser erwiderte: Du glaubst wohl, [bei einem Streite zwischen] Rabh und R. Joḥanan sei die Halakha wie R. Joḥanan zu entscheiden, aber auch R. Joḥanan erlaubt nur, es am folgenden Tage zu trinken, nicht aber, es am selben Tage [zu berühren].
18Es wird nämlich gelehrt: Man darf ein Ei, einerlei ob am Šabbath oder am Festtage gelegt, nicht fortbewegen, um damit ein Gefäß zuzudecken, oder damit den Fuß einer Bettstelle zu stützen.
19Der Gastwirt R. Papas, manche sagen, jemand anders, der vor R. Papa kam, hatte zum Feste am Šabbath vorher gelegte Eier und fragte ihn, ob man sie morgen essen dürfe? Dieser erwiderte: Gehe jetzt und komm morgen. Rabh bestellte nämlich keinen Dolmetsch an einem Festtage für den folgenden wegen Trunkenheit.
20Als jener am folgenden Tage kam, sprach er zu ihm:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.