Beza — Blatt 5a

1und die Leviten mit dem Gesange zu einem Verstoße kamen, ordnete man an, die Zeugen nur bis zur Vesperzeit zu empfangen,

2und wenn Zeugen später kommen, so ist dieser Tag heilig und der folgende ebenfalls.

3Rabba sagte: Seit der Anordnung des R. Joḥanan b.Zakkaj ist das Ei [am zweiten Tage] erlaubt, denn wir haben gelernt: Nach der Zerstörung des Tempels ordnete R. Joḥanan b. Zakkaj an, die Zeugenaussage über [das Erscheinen] des Neumondes den ganzen Tag zu empfangen.

4Abajje sprach zu ihm: Rabh und Šemuél sagen ja beide, das Ei sei [am zweiten] verboten!? Dieser erwiderte: Ich nenne dir R. Joḥanan b.Zakkaj und du hältst mir Rabh und Šemuél entgegen!? –

5Gegen Rabh und Šemuél ist ja ein Einwand aus der Mišna zu erheben!? – Das ist kein Einwand; dies für uns, jenes für sie.

6R. Joseph sagte: Auch nach der Anordnung des R. Joḥanan b.Zakkaj ist das Ei [am zweiten] verboten. – Aus welchem Grunde? – Dies ist durch Abstimmung erfolgt, und was durch Abstimmung [verboten] wurde, kann nur durch eine andere Abstimmung erlaubt werden.

7R.Joseph sprach: Woher entnehme ich dies? Es heißt: Geh, sage ihnen: Kehret in eure Zelte zurück. Ferner heißt es: Wenn das Widderhorn geblasen wird, sollen sie den Berg hinansteigen.

8Ferner haben wir gelernt: [Früher] brachte man aus allen eine Tagreise entfernten Orten um Jerušalem [die Früchte des] vierjährigen Weinberges nach Jerušalem. Welche sind die Grenzorte? Südlich E͑lath, nördlich A͑qrabath, westlich Lud und östlich der Jarden.

9Hierzu sagte U͑la, nach anderen Rabba b.Bar Ḥana, im Namen R. Joḥanans: Aus welchem Grunde? Um die Straßen Jerušalems mit Früchten zu schmücken.

10Ferner wird gelehrt: R. Elie͑zer hatte einen vierjährigen Weinberg im Osten von Lud, seitwärts von Kephar Ṭabi,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.