Beza — Blatt 5b

1und er wollte ihn den Armen freigeben. Da sprachen seine Schüler zu ihm: Meister, bereits haben deine Genossen gegen dich abgestimmt und [einen solchen] erlaubt: Nur weil sie abgestimmt haben, sonst aber nicht. – Wer sind diese Genossen? – R. Joḥanan b.Zakkaj. –

2Wozu das ‘ferner’? –

3Merke, es heißt ja bereits: seid zum dritten Tage bereit, nähert euch keinem Weibe, wozu heißt es wiederum: geh, sage ihnen: Kehret in eure Zelte zurück? Schließe hieraus, daß jede Abstimmung nur durch eine andere Abstimmung aufgehoben werden kann.

4Wolltest du erwidern, wegen des Gebotes der Beiwohnung, so heißt es: wenn das Widderhorn geblasen wird, sollen sie den Berg hinansteigen.

5Merke, es heißt ja bereits: selbst Schafe und Rinder dürfen nirgends in der Nähe dieses Berges weiden, wozu heißt es wiederum: wenn das Widderhorn geblasen wird? Schließe hieraus, daß jede Abstimmung nur durch eine andere Abstimmung aufgehoben werden kann.

6Wolltest du erwidern, nur bei einem [Verbote] der Tora, nicht aber bei einem rabbanitischen, so komm und höre [die Lehre] vom vierjährigen Weinberge; bei diesem ist es ja rabbanitisch, dennoch sprachen sie zu ihm: Bereits haben deine Genossen gegen dich abgestimmt und [einen solchen] erlaubt.

7Wolltest du erwidern, auch über das Ei ließ R. Joḥanan b.Zakkaj abstimmen und erlaubte es, so ist ja die Beschlußfassung nur über die Zeugenaussage erfolgt, nicht aber über das Ei.

8Abajje sprach zu ihm: Ist denn über das Ei überhaupt eine Abstimmung erfolgt, das Ei ist ja von der Zeugenaussage abhängig: ist die Zeugenaussage unzulässig, so ist das Ei verboten, ist die Zeugenaussage zulässig, so ist das Ei erlaubt!?

9R. Ada und R. Šalmon, beide aus Be Kloḥith, sagten: Das Ei ist auch nach der Anordnung des R. Joḥanan b.Zakkaj verboten. – Aus welchem Grunde? – Gar schnell wird der Tempel erbaut, und man würde sagen: Im Vorjahre aßen wir am zweiten Festtage ein [am ersten gelegtes] Ei, wir wollen auch jetzt essen. Man würde aber nicht bedenken, daß es im Vorjahre zwei [verschiedene] Heiligkeiten waren, jetzt aber ist es die gleiche Heiligkeit. –

10Demnach sollte man auch keine Zeugenaussage entgegennehmen, denn gar schnell wird der Tempel erbaut, und man würde sagen: Im Vorjahre nahmen wir die Zeugenaussage über [das Erscheinen] des Neumondes den ganzen Tag entgegen, wir wollen sie auch jetzt entgegennehmen!? –

11Was soll dies: die [Entgegennahme der] Zeugenaussage ist dem Gerichte überlassen, während das Ei jedem überlassen ist.

12Raba sagte: Das Ei ist auch nach der Anordnung des R. Joḥanan b.Zakkaj verboten, denn pflichtet etwa R. Joḥanan b. Zakkaj nicht bei, daß, wenn Zeugen nach der Vesperzeit kommen, sowohl dieser Tag als auch der folgende heilig zu halten ist!?

13Ferner sagte Raba: Die Halakha ist bei diesen drei Lehren wie Rabh, sowohl erleichternd als auch erschwerend.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.