Beza — Blatt 6b

1Wenn das, was für Menschen als Vorrätiges gilt, nicht für Hunde als Vorrätiges gilt, wie sollte das, was für Hunde als Vorrätiges gilt, als Vorrätiges für Menschen gelten!? Wir haben nämlich gelernt: Man darf Kürbisse für das Vieh zerschneiden und ein Aas für die Hunde. R. Jehuda sagt, war das Aas am Vorabend des Šabbaths noch nicht vorhanden, sei es verboten, weil es kein Vorrätiges ist.

2Dieser erwiderte: Freilich, was als Vorrätiges für Menschen gilt, gilt nicht als Vorrätiges für Hunde, denn was für Menschen brauchbar ist, wirft man den Hunden nicht vor, was aber als Vorrätiges für Hunde gilt, gilt als Vorrätiges auch für Menschen, denn ein Mensch ißt, was für ihn geeignet ist.

3Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh, und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Šemuél, beziehungsweise mit R. Joḥanan.

4Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh: Ein am Festtage geborenes Kalb ist erlaubt, ein am Festtage ausgebrütetes Kücklein ist verboten. Welchen Unterschied gibt es zwischen diesem und jenem? Jenes gilt durch das Schlachten der Mutter als Vorrätiges, dieses gilt nicht durch das Schlachten der Mutter als Vorrätiges.

5Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Šemuél, beziehungsweise mit R. Joḥanan: Ein am Festtage geborenes Kalb ist erlaubt, ein am Festtage ausgebrütetes Kücklein ist erlaubt. Aus welchem Grunde? Jenes gilt durch das Schlachten der Mutter als Vorrätiges, dieses macht sich selber durch das Schlachten erlaubt.

6Die Rabbanan lehrten: Ein am Festtage ausgebrütetes Küchlein ist verboten; R. Elie͑zer b.Ja͑qob sagt, es sei sogar am Wochentage verboten, da seine Augen noch nicht geöffnet sind.

7Wessen Ansicht vertritt folgende Lehre: Jedes Kriechtier, das auf der Erde kriecht, dies schließt Kücklein ein, deren Augen noch nicht geöffnet sind. Wessen? Die des R. Elie͑zer b. Ja͑qob.

8R. Hona sagte im Namen Rabhs: das Ei ist mit seinem Hervorkommen fertig. Was heißt ‘mit seinem Hervorkommen fertig’: wollte man sagen, mit seinem Hervorkommen fertig, indem man es mit Milch essen darf, wonach es, solange es sich in der Henne befindet, mit Milch zu essen verboten ist, so wird ja gelehrt, daß man, wenn man eine Henne schlachtet und darin fertige Eier findet, diese mit Milch essen dürfe!? –

9Vielmehr, es wird mit seinem Hervorkommen fertig, indem man es am Festtage essen darf. – Demnach ist es im Leibe der Mutter am Festtage zu essen verboten, während gelehrt wird, daß man, wenn man eine Henne schlachtet und darin fertige Eier findet, diese am Festtage essen dürfe!?

10Wolltest du sagen, die Barathja lehre, was unsere Mišna nicht lehrt, so lehrt dies ja auch diese: ein am Festtage gelegtes Ei darf, wie die Schule Šammajs sagt, gegessen werden, und wie die Schule Hillels sagt, nicht gegessen werden, die Schule Šammajs und die Schule Hillels streiten also nur über das gelegte, im Leibe der Mutter aber ist es demnach nach aller Ansicht erlaubt.

11Wolltest du sagen, nach der Schule Hillels sei es auch im Leibe der Mutter verboten, und nur deshalb lehre er es von einem gelegten, um dir die weitgehendere Ansicht der Schule Šammajs hervorzuheben, daß nämlich auch das gelegte erlaubt sei, so vertritt demnach die Lehre, daß man, wenn man eine Henne schlachtet und darin fertige Eier findet, sie am Festtage essen dürfe, weder die Ansicht der Schule Šammajs noch die der Schule Hillels!?–

12Vielmehr, es wird mit seinem Hervorkommen fertig, indem es zum Ausbrüten verwendbar ist, während es im Leibe der Mutter zum Ausbrüten nicht verwendbar ist. – In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Beim Kauf und Verkauf. So sagte jemand einst:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.