Beza — Blatt 6a

1Raba sagte: Mit einem Leichnam dürfen sich am ersten Festtage Nichtjuden befassen, am zweiten Festtage auch Jisraéliten, und dies gilt sogar von beiden Tagen des Neujahrsfestes, was aber bei einem Ei nicht der Fall ist.

2Die Nehardee͑nser sagen, dies gelte auch von einem Ei. Zu berücksichtigen ist ja nur, der Elul könnte interkaliert werden, aber R. Ḥenana b. Kahana sagte, seit den Tagen E͑zras sei der Elul nie interkaliert worden.

3Mar Zuṭra sagte: Dies nur, wenn [der Leichnam] bereits längere Zeit liegt, wenn aber nicht, so lasse man ihn liegen.

4R. Aši sagte: Auch wenn er nicht längere Zeit gelegen hat, lasse man ihn nicht liegen, denn inbetreff des Toten haben die Weisen den zweiten Festtag dem Alltage gleichgestellt, sogar hinsichtlich des Zuschneidens eines [Toten]gewandes und des Abschneidens einer Myrte.

5Rabina sagte: Jetzt aber, wo Gebern vorhanden sind, unterlasse man dies.

6Einst saß Rabina am Neujahrsfeste vor R. Aši, und als er bemerkte, daß dieser betrübt war, sprach er zu ihm: Weshalb ist der Meister betrübt? Dieser erwiderte: Ich habe keinen Speise-E͑rub niedergelegt.

7Da sprach jener: So bereite ihn der Meister doch jetzt, denn Raba sagte, man dürfe an einem Tage des Festes für den anderen einen Speisen-E͑rub unter Bedingung niederlegen.

8Dieser entgegnete: Raba sagte dies allerdings von den zwei Festtagen in der Diaspora, sagte er dies etwa auch von den beiden Tagen des Neujahrsfestes!? –

9Aber die Nehardee͑nser sagten ja, selbst ein Ei sei erlaubt!? R. Mordekhaj sprach zu ihm: Der Meister sagte mir ausdrücklich, er halte nichts von der Lehre der Nehardee͑nser.

10Es wurde gelehrt: Ein am Festtage ausgebrütetes Kücklein ist, wie Rabh sagt, verboten, und wie Šemuél, nach anderen R. Joḥanan, sagt, erlaubt. Rabh sagt, es sei verboten, denn es ist Abgesondertes. Šemuél, nach anderen R. Joḥanan, sagt, es sei erlaubt, denn durch das Schlachten macht es sich selber erlaubt.

11R. Kahana und R. Aši sprachen zu Rabh: Welchen Unterschied gibt es zwischen diesem und einem am Festtage geborenen Kalbe!? Dieser erwiderte: Dieses gilt durch das Schlachten der Mutter als Vorrätiges. –

12Welchen Unterschied gibt es zwischen diesem und einem von einem Totverletzten geborenen Kalbe!? Da schwieg Rabh.

13Rabba, nach anderen R. Joseph, sprach: Weshalb schwieg Rabh, er sollte ihnen doch erwidern: dieses ist durch die Mutter für die Hunde brauchbar und gilt daher als Vorrätiges!

14Abajje erwiderte ihm:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.