Beza — Blatt 8b

1Wenn er aber im Schlußsatze lehrt, daß man, wenn man ihn bereits geschlachtet hat, das Blut nicht bedecken dürfe, so spricht ja der Anfangssatz von dem Falle, wenn man [vorrätige Erde] hat!?

2Vielmehr, erklärte Rabba, Herdasche gilt für das zweifellose [Wild] als Vorrätiges, nicht aber für das zweifelhafte. –

3Für das zweifelhafte wohl deshalb nicht, weil man eine Grube macht, und auch beim zweifellosen macht man ja eine Grube!? – Vielmehr wegen der Begründung R. Abbas. Ebenso sollte ja auch bei jenem die Begründung R. Abbas gelten!? –

4Vielmehr beim zweifelhaften ist es verboten, weil man [die Erde] zerreiben könnte. – Sollte man doch das Zerreiben auch beim zweifellosen berücksichtigen!? – Wenn beim zweifellosen auch ein Zerreiben erfolgt. kommt das Gebot und verdrängt das Verbot. –

5Allerdings sagen wir, ein Gebot verdränge ein Verbot, jedoch nur in einem Falle wie bei Aussatz und Beschneidung oder [wollenen] Çiçith an einem Linnengewande,

6wobei man mit der Übertretung des Verbotes das Gebot ausübt, während man hierbei mit der Übertretung des Verbotes das Gebot nicht ausübt!? – Das ist kein Einwand; man kann es beim Zerreiben bedecken. –

7Aber bezüglich des Festtages besteht ja ein Gebot und ein Verbot, und das Gebot kann ja nicht ein Verbot und ein Gebot verdrängen!?

8Vielmehr, erklärte Raba, bei der Herdasche denkt man wohl an das zweifellose, nicht aber an das zweifelhafte.

9Raba vertritt hiermit seine Ansicht, denn Raba sagte: Hat man Erde geholt, um damit [nötigenfalls] Kot zu bedecken, so darf man damit das Blut eines Geflügels bedecken, um damit das Blut eines Geflügels zu bedecken, so darf man damit keinen Kot bedecken.

10Die Nehardee͑nser sagen, auch wenn man Erde geholt hat, um damit das Blut eines Geflügels zu bedecken, dürfe man damit Kot bedecken.

11Im Westen sagten sie: Hierüber streiten R. Jose b. Ḥama und R. Zera, und wie manche sagen, Raba, Sohn des R. Joseph b. Ḥama, und R. Zera; einer sagt, der Koj gleiche diesbezüglich dem Kote, und einer sagt, der Koj gleiche diesbezüglich nicht dem Kote.

12Es ist zu beweisen, daß Raba es ist, welcher sagt, der Koj gleiche diesbezüglich dem Kote. Raba sagte nämlich: Hat man Erde geholt, um damit Kot zu bedecken, so darf man damit das Blut eines Geflügels bedecken, um damit das Blut eines Geflügels zu bedecken, so darf man damit keinen Kot bedecken.

13Schließe hieraus. Rami, Sohn des R. Jeba, erklärte: Das Blut des Koj darf man deshalb nicht bedecken, weil zu berücksichtigen ist, man könnte seinen Talg erlauben. –

14Demnach sollte dies auch am Wochentage gelten!? – Am Wochentage nimmt man an, er wolle im Hofe graben. –

15Was ist anzunehmen, wenn man ihn auf dem Müllhaufen schlachtet!? Was ist anzunehmen, wenn man um Rat frägt!? –

16Vielmehr, am Wochentage heißen ihn die Rabbanan, wenn es auch zweifelhaft ist, sich bemühen und [das Blut] bedecken gehen, aber würden sie am Festtage, wenn es zweifelhaft ist, ihn sich bemühen und es bedecken heißen!?

17R. Zera lehrte: Sie sagten es nicht nur von einem Koj, vielmehr darf man auch, wenn man ein Vieh und ein Wild oder ein Geflügel geschlachtet hat und das Blut desselben vermischt worden ist, es am Festtage nicht bedecken.

18R.Jose b.Jasjan sagte: Dies nur, wenn man es nicht mit einem Schaufelstich bedecken kann, wenn man es aber mit einem Schaufelstich bedecken kann, ist es erlaubt. –

19Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, bei einem Schaufelstich seien zwei Schaufelstiche zu berücksichtigen, so lehrt er uns.

20Raba sagte: Hat man Geflügel am Vorabend des Festes geschlachtet, so darf man [das Blut] nicht am Festtage bedecken.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.