Chullin — Blatt 104a
1WER SICH FLEISCH ABGELOBT HAT, DEM IST DAS FLEISCH VON FISCHEN UND HEUSCHRECKEN ERLAUBT.
2GEMARA. Beim Geflügel ist es demnach nach der Tora verholen, also nicht nach R. A͑qiba, denn R. A͑qiba sagt ja, heim Wilde und beim Geflügel sei es nicht nach der Tora [verboten].
3Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wer sich Fleisch abgelobt hat, dem ist das Fleisch von Fischen und Heuschrecken erlaubt, wonach ihm das des Geflügels verboten ist, also nach R. A͑qiba, welcher sagt, alles, worüber ein Bote nachdenken muß, gehöre zur selben Art!?
4Es wird nämlich gelehrt: Wer sich Kräuter abgelobt hat, dem sind Kürbisse erlaubt, und nach R. A͑qiba verboten. Sie sprachen zu R. A͑qiba: Wenn jemand seinen Boten beauftragt, für ihn Kräuter zu kaufen, erwidert er ja [eventuell]: er habe nur Kürbisse gefunden!?
5Dieser erwiderte: Dem ist auch so; erwidert er etwa, er habe nur Hülsenfrüchte gefunden!? Vielmehr sind Kürbisse unter Kräutern einbegriffen, nicht aber sind Hülsenfrüchte unter Kräutern einbegriffen.
6Der Anfangsatz nach den Rabbanan und der Schlußsatz nach R. A͑qiba!? R. Joseph erwiderte: Rabbi lehrte es nach verschiedenen Autoren; beim Gelübde ist er der Ansicht R. A͑qibas und beim Fleische mit Milch ist er der Ansicht der Rabbanan.
7R. Aši erwiderte: Die ganze [Mišna] nach R. A͑qiba, denn sie ist wie folgt zu verstehen: keinerlei Fleisch darf mit Milch gekocht werden, manches nach der Tora und manches nach den Schriftkundigen, ausgenommen das Fleisch von Fischen und Heuschrecken, es ist weder nach der Tora noch nach den Schriftkundigen [verboten].
8ES DARF AUCH NICHT &C. AUFGETRAGEN WERDEN. R. Joseph sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß Geflügel mit Milch nach der Tora [verboten] ist; wollte man sagen, rabbanitisch, so wäre das Essen selbst nur eine Maßregel, und wir sollten das Auftragen mit Rücksicht auf das Essen verbieten!? –
9Woher entnimmst du, daß wir keine Maßregel für eine Maßregel treffen? – Wir haben gelernt: Die Teighebe [vom Getreide] außerhalb des [Jisraél]landes
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.