Chullin — Blatt 111b

1Leber über Fleisch am Spieße halten. Da sprach er: Wie hochmütig ist dieser Jünger! Allerdings erlaubten es die Rabbanan in dem Falle, wenn bereits erfolgt, erlaubten sie es etwa auch von vornherein!?

2Ist ein Auffangegefäß vorhanden, so ist auch Fleisch über Leber verboten. –

3Womit ist es anders als das Blut des Fleisches!? – Das Blut des Fleisches setzt sich unten, das Blut der Leber schwimmt obenauf.

4R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Mit einem Messer, mit dem geschlachtet worden ist, darf man nichts Heißes schneiden; Kaltes benötigt, wie manche sagen, des Abspülens, und wie manche sagen, nicht des Abspülens.

5R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Aus einer Schüssel, in der man Fleisch gesalzen hat, darf man nichts Heißes essen. Šemuél vertritt hierbei seine Ansicht, denn Šemuél sagte, Gesalzenes gleicht Heißem, Eingelegtes gleicht Gekochtem.

6Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Weder gleicht Gesalzenes Heißem, noch gleicht Eingelegtes Gekochtem. Abajje sprach: Das, was Rabin sagte, ist nichts. Im Hause R. Amis war eine Schüssel, in der Fleisch gesalzen worden war, und er zerbrach sie. Merke, R. Ami war ja ein Schüler R. Joḥanans, und wenn er sie zerbrach, so wird er wohl von R. Joḥanan gehört haben, daß Gesalzenes Heißem gleiche.

7R. Kahana, der Bruder R. Jehudas, saß vor R. Hona und trug vor: Aus einer Schüssel, in der man Fleisch gesalzen hat, darf man nichts Heißes essen, und Rettich, den man mit einem Fleischmesser geschnitten hat, darf man mit Quarkbrei essen. –

8Aus welchem Grunde? Abajje erwiderte: Dieser saugt Erlaubtes ein, jene saugt Verbotenes ein.

9Raba sprach zu ihm: Was ist denn dabei, daß er Erlaubtes einsaugt, das Erlaubte wird ja verboten, und man ißt dann Verbotenes!? Vielmehr, erklärte Raba, diesen kann man kosten, jenes kann man nicht kosten.

10R. Papa sprach zu Raba: Ein aramäischer Koch kann es ja kosten!? Wir haben ja auch gelernt: In einem Topfe, in dem man Fleisch gekocht hat, darf man keine Milch kochen, hat man gekocht, so ist die Geschmacksübertragung entscheidend; in dem man Hebe [gekocht hat], darf man kein Profanes kochen, hat man gekocht, so ist die Geschmacksübertragung entscheidend.

11Und auf unsere Frage, allerdings kann man Hebe von einem Priester kosten lassen, wer aber kann Fleisch mit Milch kosten, erwidertest du uns, ein [aramäischer] Koch koste es, ebenso kann es auch hierbei ein [aramäischer] Koch kosten!? – Dem ist auch so, aber ich spreche von dem Falle, wenn kein [aramäischer] Koch anwesend ist.

12Es wurde gelehrt: Sind Fische in eine Schüssel gekommen, so darf man sie, wie Rabh sagt, nicht mit Quarkbrei essen, und wie Šemuél sagt, mit Quarkbrei essen.

13Rabh sagt, es sei verboten, weil ein Geschmack übertragen wird; Šemuél sagt, es sei erlaubt, weil nur indirekt ein Geschmack übertragen wird.

14Die Ansicht Rabhs wurde aber nicht ausdrücklich gelehrt, vielmehr wurde sie aus dem Zusammenhänge entnommen. Rabh kam nämlich einst zu seinem Enkelsohne R. Šimi b. Ḥija, und da er Augenschmerzen hatte, bereitete man ihm eine Salbe in einer Schüssel. Hierauf reichte man ihm darin eine Speise und er merkte den Geschmack der Salbe. Da sprach er: Die Geschmacksübertragung ist sehr intensiv. Dem ist aber nicht so; da verhielt es sich anders, da [die Salbe] sehr scharf war.

15Einst stand R. Elea͑zar vor Meister Šemuél, und man setzte ihm Fische in einer Schüssel vor, die er mit Quarkbrei aß, und als er jenem davon verabreichte, aß er nicht. Da sprach dieser: Deinem Lehrer gab ich, und er aß, und du issest nicht. Hierauf kam er zu Rabh und fragte ihn: Ist der Meister von seiner Ansicht zurückgetreten? Dieser erwiderte: Bewahre, daß Nachkommen des Abba b. Abba mir etwas zu essen gegeben haben sollten, das nach meiner Ansicht nicht [erlaubt ist].

16Einst saßen R. Hona und R. Ḥija b. Aši, einer an der einen Seite der Fähre von Sura und einer an der anderen Seite; da brachte man dem einen Fische in einer Schüssel und er aß sie mit Quarkbrei, und einem brachte man Feigen und Trauben während der Mahlzeit und er aß sie, ohne darüber den Segen gesprochen zu haben.

17Da sprach der eine zum anderen: Waisenkind, hat auch dein Lehrer dies getan!? Der andere erwiderte: Waisenkind, hat etwa dein Lehrer dies getan!? Jener entgegnete: Ich bin der Ansicht Šemuéls. Da entgegnete der andere: Ich bin der Ansicht R. Ḥijas, R. Ḥija lehrte nämlich, das Brot befreie jede Art von Speise und der Wein befreie jede Art von Getränk.

18Ḥizqija sagte im Namen Abajjes: Die Halakha ist: Fische, die in eine Schüssel gekommen sind, dürfen mit Quarkbrei gegessen werden; Rettich, den man mit einem Messer geschnitten hat, mit dem Fleisch geschnitten worden ist, darf man mit Quarkbrei nicht essen.

19Dies gilt jedoch nur vom Rettich,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.