Chullin — Blatt 118b
1Vielleicht aber ist es, da es vom Schutzbalge beim Aase nicht nötig ist, auf den Schutzbalg in anderen Fällen zu beziehen, somit gilt dies nur vom Hineinbringen und von der Vereinigung beim Schutzbalge, nicht aber vom Hineinbringen beim Stiele!? –
2Vielmehr, der Stiel wird beim Hineinbringen genannt. –
3Wozu ist die Nennung des Schutzbalges beim Aase nötig? – An sich. –
4In welcher Hinsicht: wenn hinsichtlich der Vereinigung, so sagst du ja, er werde nicht vereinigt, und wenn hinsichtlich des Hineinbringens und des Herausbringens [der Unreinheit], so ist dies ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Stiele zu folgern!? – Die Schrift bemüht sich, auch das niederzuschreiben,
5was [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern wäre. – Demnach ist ja auch hinsichtlich des Schutzbalges in anderen Fällen zu erwidern, die Schrift bemühe sich, auch das niederzuschreiben, was [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern wäre!? –
6Wenn etwas aus diesem zu deuten ist, deute man.
7R. Ḥabiba erwiderte: Anders verhält es sich beim Schutzbalge des Aases; da dieser nur als Stiel dient, so beziehe man ihn auf den Stiel.
8R. Jehuda b. Jišma͑él wandte ein: Wieso haben wir demnach gelernt, der Kelch des Granatapfels werde mit diesem vereinigt und die Blüte werde nicht vereinigt,
9man sollte ja sagen: auf Saat zum Säen, was hierbei nicht der Fall ist!?
10Ferner haben wir gelernt, die Haut, die Gallerte, der Bodensatz &c. werden vereinigt; woher dies hinsichtlich der Verunreinigung von Speisen!? –
11Vielmehr, es sind drei Schriftworte vorhanden: auf irgend eine Saat, zum Säen, die gesät wird; eines deutet auf den Schutzbalg von Saatfrüchten, eines auf den Schutzbalg von Baumfrüchten und eines auf den Schutzbalg von Fleisch, Eiern und Fischen.
12R. Ḥija b. Aši sagte im Namen Rabhs: Der Stiel hat Geltung bei der Unreinheit, nicht aber bei der Befähigung.
13R. Joḥanan aber sagt, der Stiel habe Geltung bei der Unreinheit und bei der Befähigung. –
14Worin besteht ihr Streit? – Wenn du willst, sage ich: in einer Auffassung, und wenn du willst, sage ich: in einem Schriftverse.
15Wenn du willst, sage ich: in einem Schriftverse; einer ist der Ansicht, Schriftworte seien auf das Vorangehende, nicht aber auf das dem Vorangehenden Vorangehende zu beziehen,
16und einer ist der Ansicht, Schriftworte seien auf das Vorangehende und auf das dem Vorangehenden Vorangehende zu beziehen.
17Wenn du willst, sage ich: in einer Auffassung; einer ist der Ansicht, die Befähigung sei der Beginn der Unreinheit, und einer ist der Ansicht, die Befähigung sei nicht der Beginn der Unreinheit.
18Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan: Wie der Stiel Geltung hat bei der Unreinheit, so hat der Stiel Geltung bei der Befähigung; und wie ferner [Früchte] für die Unreinheit empfänglich sind, erst wenn sie gepflückt sind, ebenso sind sie für die Befähigung empfänglich, erst wenn sie gepflückt sind.
19Rabh sagte, bei einem Quantum unter Olivengröße habe der Stiel keine Geltung, und bei einem Quantum unter Bohnengröße habe der Schutzbalg keine Geltung.
20R. Joḥanan aber sagte, bei einem Quantum unter Olivengröße habe der Stiel Geltung und bei einem Quantum unter Bohnengröße habe der Schutzbalg Geltung.
21Man wandte ein: Wenn man die Enden von zwei Knochen, an denensich zwei halbe Oliven [Fleisch] befinden, in einen Raum bringt und der Raum sie bezeltet, so ist der Raum unrein.
22Jehuda b. Neqosa sagte im Namen R. Ja͑qobs: Wieso können zwei Knochen zur Olivengröße vereinigt werden!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.