Chullin — Blatt 29a
1die Dauer einer zweiten Schlachtung unterbrochen und sie dann beendet hat, so ist die Schlachtung gültig. Wenn du nun sagst, Hälfte gegen Hälfte gelte als größerer Teil, ist es ja totverletzt!? –
2Du glaubst wohl, dies gelte vom Vieh, nein, vom Geflügel. Wie du es nimmst: gilt Hälfte gegen Hälfte als größerer Teil, so ist es ja am größeren Teile erfolgt, und gilt Hälfte gegen Hälfte nicht als größerer Teil, so ist ja nichts geschehen. –
3Komm und höre: Wenn die Hälfte der Luftröhre verletzt war und man etwas hinzugefügt und die Schlachtung beendet hat, so ist sie gültig. Wenn du nun sagst, Hälfte gegen Hälfte gelte als größerer Teil, ist es ja totverletzt!?
4Raba erwiderte: Anders verhält es sich beim Gesetze vom Totverletzten; es ist ein dem Auge sichtbarer größerer Teil erforderlich.
5Abajje sprach zu ihm: Um so mehr: wenn beim Totverletzten, wobei es schon mit einem Minimum verboten ist, der größere Teil, wenn dies erforderlich ist, dem Auge sichtbar sein muß, um wieviel mehr muß bei der Schlachtung, die nur dann gültig ist, wenn sie am größeren Teile erfolgt, der größere Teil dem Auge sichtbar sein!? –
6Vielmehr, alle stimmen überein, Hälfte gegen Hälfte gelte nicht als größerer Teil, und der Streit zwischen Rabh und R. Kahana wurde hinsichtlich des Pesaḥopfers gelehrt:
7Wenn die Jisraéliten zur Hälfte rein und zur Hälfte unrein sind, so gilt, wie Rabh sagt, Hälfte gegen Hälfte als der größere Teil, und wie R. Kahana sagt, nicht als der größere Teil. –
8Was ist da der Grund Rabhs? – Es heißt: wenn irgend einer durch eine Leiche unrein sein sollte; einer wird zurückgesetzt, nicht aber wird eine Gemeinde zurückgesetzt.
9WENN DER GRÖSSERE TEIL VON EINEM BEIM GEFLÜGEL. Es wurde ja bereits einmal gelehrt, daß der größere Teil von einem dem ganzen gleiche!?
10R. Hoša͑ja erwiderte: Eine [Lehre] spricht von Profanem und eine von Heiligem. Und beide sind nötig. Würde er es nur von Profanem gelehrt haben, so könnte man glauben, nur bei diesem genüge der größere Teil, da man das Blut nicht braucht, bei Heiligem aber, von dem man das Blut braucht, genüge der größere Teil nicht, sondern nur das ganze.
11Und würde er es nur von Heiligem gelehrt haben, so könnte man glauben, weil man das Blut braucht, bei Profanem aber, von dem man das Blut nicht braucht, genüge auch die Hälfte, so lehrt er uns. –
12Welche spricht von Profanem und welche von Heiligem?
13R. Kahana erwiderte: Es ist einleuchtend, daß die erstere von Profanem und die andere von Heiligem spreche. – Woher dies? – Er lehrt: wenn man &c. durchgeschnitten hat, und wenn man sagen wollte, die erstere spreche von Heiligem, so müßte es ja heißen: abgekniffen hat –
14Wieso heißt es in der anderen, wenn sie von Heiligem spricht: so ist die Schlachtung gültig, es müßte ja heißen: das Abkneifen gültig!? – Das ist kein Einwand; da er mit dem Vieh schließt, so lehrt er: die Schlachtung gültig, in der ersten aber bezieht er sich ja auf das Geflügel, somit müßte es ja, wenn du sagst, er spreche von Heiligem, heißen: abgekniffen hat.
15R. Šimi b. Aši erklärte: Daß die erste von Profanem spricht, ist aus folgendem zu entnehmen. Er lehrt, beim Geflügel müsse es an einem erfolgen, und wenn du sagst, er spreche von Heiligem, so gibt es ja noch das Geflügel-Brandopfer, bei dem es an beiden Halsorganen erfolgen muß. –
16Wieso heißt es in der anderen, wenn sie von Heiligem spricht, dies müsse beim Geflügel am größeren Teil von einem erfolgen, es gibt ja noch das Geflügel-Brandopfer, bei dem es an beiden Halsorganen erfolgen muß!? – Unter ‘der größere Teil von einem’ ist zu verstehen, der größere Teil von jedem. Eigentlich sollte es heißen: der größere Teil von beiden, da aber dazu das [Geflügel]-Sündopfer gehört, bei dem es an einem erfolgt, so würde dies nicht stichhaltig sein.
17R. Papa erklärte: Daß die erste von Profanem spricht, ist aus folgendem zu entnehmen. Er lehrt, R. Jehuda sagt, nur wenn man die Arterien durchgeschnitten hat, wonach die Rabbanan gegen ihn streiten; einleuchtend ist dies, wenn du sagst, er spreche von Profanem, wieso aber streiten die Rabbanan gegen ihn, wenn du sagst, er spreche von Heiligem, das Blut ist es ja, dessen man benötigt!?
18R. Aši erklärte: Daß die andere von Heiligem spricht, ist aus folgendem zu entnehmen. Er lehrt, wenn man zwei Köpfe mit einem Male geschlachtet hat, sei die Schlachtung gültig. Nur wenn man bereits geschlachtet hat, nicht aber von vornherein.
19Einleuchtend ist es, daß man dies von vornherein nicht darf, wenn du sagst, er spreche von Heiligem, denn R. Joseph lehrte: sollst du schlachten, zwei dürfen nicht ein Opfer schlachten, sollst du es schlachten, einer darf nicht zwei Opfer schlachten.
20R. Kahana sagte nämlich, die Schreibweise sei: sollst da es schlachten. Wenn du aber sagst, er spreche von Profanem, so müßte es ja auch von vornherein erlaubt sein!?
21Und auch R. Šimo͑n b. Laqiš ist der Ansicht, die erste spreche von Profanem und die andere von Heiligem, denn R. Šimo͑n b. Laqiš sagte: Wozu lehrt er, wo schon gelehrt wird, der größere Teil von einem gleiche dem ganzen, daß es am größeren Teile von einem beim Geflügel und am größeren Teile von beiden beim Vieh erfolge?
22Da gelehrt wird, daß man ihm das beständige Opfer brachte und er den Hals anschnitt während ein anderer für ihn die Schlachtung vollendete, so könnte man glauben, wenn sie nicht beendet worden ist, sei sie ungültig, daher lehrt er, daß dies am größeren Teile von einem beim Geflügel und am größeren Teile von beiden beim Vieh erfolge.
23Der Meister sagte: So könnte man glauben, wenn sie nicht beendet worden ist, sei sie ungültig.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.