Chullin — Blatt 2a

1JEDER DARF SCHLACHTEN UND SEINE SCHLACHTUNG IST GÜLTIG, AUSGENOMMEN EIN TAUBER, EIN BLÖDER UND EIN MINDERJÄHRIGER, WEIL SIE DIE SCHLACHTUNG VERDERBEN KÖNNTEN. HABEN SIE ALLE GESCHLACHTET UND ANDERE SIE BEOBACHTET, SO IST IHRE SCHLACHTUNG GÜLTIG.

2GEMARA. Jeder darf schlachten, von vornherein, und seine Schlachtung ist gültig, wenn bereits erfolgt!?

3R. Aḥa, Sohn des Raba, sprach zu R. Aši: Ist denn überall, wo es ‘jeder’ heißt, von vornherein zu verstehen, [es wird ja gelehrt,] jeder könne umtauschen, ob Männer oder Weiber, wonach dies zu verstehen wäre, von vornherein, und dem widersprechend heißt es: er soll es nicht umwechseln und nicht vertauschen, ein gutes auf ein schlechtes oder ein schlechtes auf ein gutes!? –

4Da wird die Erklärung ausdrücklich gelehrt: nicht etwa, daß man umtauschen dürfe, sondern daß, wenn man dies getan hat, es gültig sei und man die vierzig [Geißelhiebe] erhalte. –

5[Es wird ja gelehrt,] jeder könne schätzen und geschätzt werden, [seinen Wert] geloben und im Werte gelobt werden, wonach dies zu verstehen wäre, von vornherein, und dem widersprechend heißt es: wenn du zu geloben unterläßt, so haftet dir keine Sünde an,

6und ferner heißt es: besser, daß du nicht gelobst, als daß du gelobst und nicht hältst!? Ferner wird gelehrt: Besser als das eine und als das andere, wenn man überhaupt nicht gelobt – Worte R. Meírs; R. Jehuda sagt: besser als das eine und als das andere, wenn man gelobt und es einlöst. Und auch R. Jehuda spricht nur von dem Falle, wenn jemand sagt, er gelobe dieses,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.