Chullin — Blatt 2b

1nicht aber von dem Falle, wenn er sagt, er nehme auf sich!? –

2Ist denn überall, wo es ‘jeder’ heißt, nicht von vornherein zu verstehen, [es wird ja gelehrt,] jeder sei zur Festhütte verpflichtet, jeder sei zu den Çiçith verpflichtet, ist dies etwa zu verstehen, nicht von vornherein!?

3Von einem Falle, wo es ‘verpflichtet’ heißt, spreche ich nicht. – [Es wird ja gelehrt,] jeder könne stützen, ob Männer oder Weiber, wonach zu verstehen wäre, von vornherein nicht, und dem widersprechend heißt es: er stütze seine Hand, und es wird ihn wohlgefällig machen !? –

4Unter ‘jeder’ ist in manchen Fällen von vornherein zu verstehen, und in manchen, wenn bereits erfolgt. – Woher weißt du nun, daß hier unter ‘jeder’ von vornherein zu verstehen ist, wonach auf einen Widerspruch hinzuweisen ist, vielleicht wenn bereits erfolgt, wonach kein Widerspruch besteht!?

5Dieser erwiderte: Mein Einwand stützt sich auf [die Worte] ‘und ihre Schlachtung ist gültig’; wenn es heißt, ihre Schlachtung sei gültig, wenn bereits erfolgt, so ist ja unter ‘jeder’ von vornherein zu verstehen, denn wenn der Fall, wenn bereits erfolgt, so brauchte dies ja nicht zweimal gelehrt zu werden.

6Rabba b. U͑la erklärte: Er lehrt folgendes: jeder dürfe schlachten, sogar ein Unreiner Profanes. – Wozu braucht dies von einem Unreinen bei Profanem gelehrt zu werden!? – Bei Profanem, das nach Art des Heiligen in Reinheit zubereitet wird. Er ist der Ansicht, das Profane, das nach Art des Heiligen in Reinheit zubereitet wird, gleiche dem Heiligen. –

7Wie verfahre er hierbei? – Er hole ein langes Messer und schlachte mit diesem, damit er das Fleisch nicht berühre.

8Heiliges aber darf er nicht schlachten, weil er das Fleisch berühren könnte. Wenn er aber geschlachtet hat und sagt, er wisse bestimmt, daß er es nicht berührt hat, so ist seine Schlachtung gültig.

9Ausgenommen ein Tauber, ein Blöder und ein Minderjähriger, selbst bei gewöhnlichem Profanen, auch nicht, wenn bereits erfolgt, denn sie könnten unterbrechen, aufdrücken oder durchbohren. –

10Worauf beziehen sich [die Worte] ‘haben sie alle geschlachtet’: wenn auf Taube, Blöde und Minderjährige, so spricht er ja von diesen, somit müßte es, ja heißen: haben sie geschlachtet, wenn auf einen Unreinen bei Profanem, so sagst du ja, er dürfe auch von vornherein schlachten,

11und wenn auf einen Unreinen bei Heiligem, so genügt es ja, wenn er sagt, er wisse es bestimmt!? – Wenn er nicht zugegen ist, um ihn fragen zu können. –

12Ist es denn hinsichtlich des Unreinen bei Heiligem hieraus zu entnehmen, dies geht ja aus der folgenden Lehre hervor!? Wenn einer von den Untauglichenngeschlachtet hat, so ist die Schlachtung gültig, denn das Schlachten darf durch Gemeine, Weiber, Sklaven und Unreine erfolgen, seihst bei Hochheiligem, nur dürfen Unreine das Fleisch nicht berühren. –

13Hier ist die Hauptlehre, und dort lehrt er vom Unreinen bei Heiligem nur deshalb, weil er von den übrigen Untauglichen spricht. Wenn du aber willst, sage ich: dort ist die Hauptlehre, denn er handelt ja vom Heiligen, und hier lehrt er vom Unreinen bei Heiligem nur deshalb, weil er vom Unreinen bei Profanem spricht. –

14Wodurch soll dieser Unreine unrein geworden sein: wenn durch eine Leiche, so sagt ja der Allbarmherzige:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.