Chullin — Blatt 33b

1Jeder, der nach den Gelehrten des Wassers benötigt, macht Heiliges unrein und Hebe untauglich, Profanes und [zweiter] Zehnt sind ihm erlaubt – so R. Meír;

2die Weisen verbieten ihm den Zehnten.

3R. Šimi b. Aši wandte ein: Woher dies, vielleicht streiten die Rabbanan gegen R. Meír nur über das Essen des Zehnten, nicht aber über die Berührung des Zehnten und das Essen von Profanem,

4und hierbei handelt es sich ja um die Berührung, denn er lehrt, sie dürfen mit unreinen Händen gegessen werden, somit kann es sich auch um den Fall handeln, wenn er es einem anderen in [den Mund] steckt!?

5Vielmehr, erklärte R. Papa, hier wird von erstgradig [unreinen] Händen gesprochen, nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar. Es wird nämlich gelehrt: Bei Profanem gibt es keine erstgradig [unreinen] Hände; R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt im Namen R. Meírs, erstgradig bei Profanem und zweitgradig bei der Hebe. –

6Erstgradig nur bei Profanem und nicht bei der Hebe!? Er meint es wie folgt: erstgradig auch bei Profanem, zweitgradig nur bei der Hebe und nicht bei Profanem. –

7Gibt es denn Fälle, wobei die Hände erstgradig [unrein] sind? Freilich, denn es wird gelehrt: Hat jemand die Hände in ein aussätziges Haus hineingesteckt, so sind sie erstgradig [unrein] – so R. A͑qiba; die Weisen sagen, zweitgradig.

8Alle sind der Ansicht, der teilweise Eintritt gelte nicht als Eintritt, und sie streiten über die Berücksichtigung des Körpers bei den Händen;

9nach der einen Ansicht haben die Rabbanan die Hände dem [ganzen] Körper gleichgestellt, und nach der anderen Ansicht haben die Rabbanan die Hände den Händen gleichgestellt. –

10Sollte er doch [die Mišna] R. A͑qiba addizieren, welcher sagt, die Hände seien erstgradig!? Vielleicht sagt es R. A͑qiba nur von Hebe und Heiligem, die streng[heilig] sind, für Profanes aber sind sie zweitgradig. –

11Angenommen, daß sie zweitgradig sind, aber wir wissen ja von R. A͑qiba, daß er der Ansicht ist, das Zweitgradige mache auch bei Profanem drittgradig [unrein]!?

12Wir haben nämlich gelernt: An jenem Tage trug R. A͑qiba vor: Wenn irgend ein irdenes Gefäß &c. unrein; es heißt nicht sei unrein, sondern mache unrein, es macht anderes unrein; dies lehrt, daß bei Profanem ein zweitgradig [unreines] Brot drittgradig mache. –

13Vielleicht gilt dies nur von einer Unreinheit der Tora, nicht aber von einer rabbanitischen.

14R. Elea͑zar erklärte im Namen R. Hoša͑jas: Hier wird von Profanem gesprochen, das in Reinheit des Heiligen zubereitet wird. Dies gegen die Ansicht R. Jehošua͑s, denn es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagt, wer eine erstgradig [unreine] Speise gegessen hat, sei erstgradig [unrein], wenn eine zweitgradige, zweitgradig, und wenn eine drittgradige, drittgradig.

15R. Jehošua͑ sagt, wer eine erstgradige oder eine zweitgradige Speise gegessen hat, sei zweitgradig [unrein], und wenn eine drittgradige, zweitgradig für Heiliges, nicht aber zweitgradig für Hebe,

16und zwar bei Profanem, das in Reinheit der Hebe zubereitet worden ist.

17Nur in Reinheit der Hebe, nicht aber in Reinheit des Heiligen; demnach ist er der Ansicht, bei Profanem, das in Reinheit des Heiligen zubereitet worden ist, gebe es keine drittgradige [Unreinheit]. –

18Sollte er es doch

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.