Chullin — Blatt 42b
1Allerdings lehrt unser Autor manche ausdrücklich und manche sind durch die Regel einbegriffen, wieso aber lehrt der Autor der Schule R. Jišma͑éls, es gebe achtzehn Totverletzungen und nicht mehr, es gibt ja noch [beispielsweise den Fall:] sind einem Vieh die Füße über dem Sprunggelenke abgeschnitten, so ist es totverletzl!? — Er ist der Ansicht des R. Šimo͑n b. Elea͑zar, welcher sagt, es könne ausgebeizt werden und weiter leben. —
2Was ist denn dabei, daß es ausgebeizt werden und weiter leben kann, wir sprechen ja vom Autor der Schule R. Jišma͑éls, und der Autor der Schule R. Jišma͑éls ist der Ansicht, das Totverletzte sei lebensfähig!? — Vielmehr, er ist der Ansicht des R. Šimo͑n b. Elea͑zar, welcher sagt, ein solches sei tauglich. —
3Es gibt ja noch den Fall, wenn vom Rückgrat etwas fehlt!? Wir haben nämlich gelernt: Was gilt beim Rückgrat als Fehlen? Die Schule Šammajs sagt, zwei Wirbel, die Schule Hillels sagt, ein Wirbel. Hierzu sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls, dies gelte auch von der Totverletzung. —
4Blättermagen und Netzmagen, die du besonders zählst, gehören zusammen, somit scheide einen Fall aus und füge einen anderen hinzu. — Es gibt ja noch das Hautlose!? —
5Er ist der Ansicht R. Meírs, nach dem ein solches tauglich ist. —
6Es gibt ja noch die Lungensklerose!? — Der es von der Gallenblase lehrt, ist ja R. Jose b. R. Jehuda, somit scheide die [Durchlöcherung der] Gallenblase aus und füge die Lungensklerose hinzu. —
7Es gibt ja noch die folgenden sieben Lehren!? R. Mathna sagte, wenn das Oberschenkelbein aus seiner Lage verrenkt ist, sei es totverletzt. Rakhiš b. Papa sagte im Namen Rabhs, wenn eine Niere erkrankt ist, sei es totverletzt. Wir haben gelernt, wenn die Milz fehlt, sei es tauglich, und hierzu sagte R. A͑vira im Namen Rabas, dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn sie ganz fehlt, ist sie aber durchlöchert, sei es totverletzt.
8Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen Šemuéls, wenn der größere Teil der Halsorgane losgelöst ist, sei es totverletzt. Rabba b. R. Šila sagte im Namen R. Mathnas im Namen Šemuéls, wenn eine Rippe von der Wurzel aus abgebrochen, der größere Teil des Schädels zertrümmert, oder das Fleisch, das den größeren Teil des Pansens bedeckt, [aufgetrennt ist], sei es totverletzt. —
9Die acht Fälle der Durchlöcherung gehören zusammen, somit sind sieben Fälle abzuscheiden und diese sieben hinzuzufügen. —
10Demnach gehören ja auch die zwei Fälle des Durchreißens zusammen, somit fehlt ein Fall!? Und ferner spricht ja auch R. A͑vira im Namen Rabas von einem Falle der Durchlöcherung!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.