Chullin — Blatt 43b

1Wenn ein Zweifel des Anpackens vorliegt.

2Einst wurde Rabba [ein Tier] gebracht, bei dem ein Zweifel des Anpackens vorlag, und er untersuchte die Speiseröhre von außen. Da sprach Abajje zu ihm: Der Meister selbst sagte ja, die Speiseröhre sei nur von innen zu untersuchen!? Hierauf drehte Rabba sie um und untersuchte sie. Da fand er zwei Tropfen Blut, und er erklärte es als totverletzt. Auch Rabba wollte damit nur den Scharfsinn Abajjes wecken.

3U͑la sagte: Wenn [einem Vieh] ein Dorn in der Speiseröhre gesessen hat, so befürchte man nicht, sie kann durchlöchert worden sein. —

4Womit ist es nach U͑la hierbei anders als bei einem Zweifel des Anpackens!? — U͑la ist der Ansicht, auch bei einem Zweifel des Anpackens sei dies nicht zu befürchten. —

5Womit ist es hierbei anders als im Falle von zwei Stücken, eines Talg und eines Fett!? — Da ist das Verbot feststehend, hierbei ist das Verbot nicht feststehend. —

6Womit ist es hierbei anders als in dem Falle, wenn jemand mit einem Messer schlachtet, das nachher als schartig befunden wird? — Da ist ja ein Fehler am Messer vorhanden. —

7Womit ist es hierbei anders als bei einem Zweifel der Unreinheit auf Privatgebiet, wobei es als unrein gilt!? — Nach deiner Auffassung ist es ja ebensogut mit dem Zweifel der Unreinheit auf öffentlichem Gebiete zu vergleichen, wobei es als rein gilt!? Vielmehr ist es eine überlieferte Lehre, von der Ehebruchsverdächtigten [gefolgert].

8Einer von den Jüngern saß vor R. Kahana und trug vor: Jene Lehre spricht von dem Falle, wenn einer gefunden wird, wenn er aber gesessen hat, so befürchte man wohl. Da sprach R. Kahana zu ihnen: Hört nicht auf ihn; sie spricht von dem Falle, wenn er gesessen hat; von dem Falle aber, wenn er gefunden wird, brauchte U͑la dies nicht zu lehren, denn alle Tiere im Freien fressen Dornen.

9Es wurde gelehrt: Beim Schlundkopfe gilt dies, wie Rabh sagt, von der kleinsten [Durchlöcherung], und wie Šemuél sagt, vom größeren Teile. Rabh sagt, von der kleinsten, weil er zur Schlachtstelle gehört, Šemuél sagt, vom größeren Teile, weil er nicht zur Schlachtstelle gehört. —

10Was gehört zum Schlundkopfe? Mari b. Mar erwiderte im Namen Mar U͑qabas im Namen Šemuéls: Was beim Schneiden sich ausweitet, gehört zum Schlundkopfe, und was beim Schneiden in seiner Lage bleibt, gehört zum Schlunde selbst. R. Papi sprach zu ihnen: Der Meister, das ist R. Bebaj b. Abajje, sagte nicht so; vielmehr gehört das, was beim Schneiden in seiner Lage bleibt, zum Schlundkopfe, und zum Schlunde selbst gehört das, was beim Schneiden sich zusammenzieht. Jona erklärte im Namen R. Zeras: Die Schluckstelle. — Wieviel beträgt diese? R. Ivja erwiderte: Weniger als ein Gerstenkorn und mehr als ein Weizenkorn.

11Die Söhne R. U͑qabas hatten ein Rind, an dem der Schlacht[schnitt] am Schlundkopfe begonnen und am Schlunde aufgehört hatte. Da sagte Raba: Ich will hierbei die erschwerende Ansicht Rabhs und die erschwerende Ansicht Šemuéls berücksichtigen, und es als verboten erklären.

12Die erschwerende Ansicht Rabhs, daß dies bei der kleinsten [Durchlöcherung] erfolge; da aber Rabh sagt, dies sei die Schlachtstelle, so ist die des Šemuél zu berücksichtigen, welcher sagt, dies sei nicht die Schlachtstelle. Und da Šemuél sagt, nur beim größeren Teile, so ist die des Rabh zu berücksichtigen, welcher sagt, bei der kleinsten [Durchlöcherung].

13Die Sache ging weiter und gelangte zu R. Abba. Da sprach er zu ihnen: Das Rind ist sowohl nach Rabh als auch nach Šemuél erlaubt. Geht und sagt dem Sohne des R. Joseph b. Ḥama, daß er dem Eigentümer den Wert des Rindes ersetze.

14Mar, der Sohn Rabinas, sprach: Ich will einen Einwand gegen den Feind Rabas erheben: Die Halakha ist stets nach der Schule Hillels zu entscheiden, jedoch ist es jedem überlassen, entweder nach der Ansicht der Schule Šammajs oder nach der Ansicht der Schule Hillels zu verfahren. Wer aber nach den Erleichterungen der Schule Šammajs und nach den Erleichterungen der Schule Hillels verfährt, ist ein Übeltäter,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.